Elternratgeber zum Schulbeginn Landkreis Kassel

Die Gesundheit Ihres Kindes 28 Ob es sich nun um ein gebrochenes Bein handelt oder eine längerfristige Therapie beispielsweise bei Überaktivität notwendig ist, Kindertherapeuten gehen speziell auf die Ansprüche und Wünsche der kleinen Patienten ein. Info Kindersportmedizin steht auch heute noch sehr in der gesellschaftlichen Kritik. Viele Eltern verstehen unter Sportmedizin nur Methoden zur Leistungssteigerung bis hin zu unerlaubtenMitteln wie Doping. Dabei könnten Kontrolluntersuchungen bei Kindern Probleme frühzeitig aufdecken und somit den Kindern einen gesunden Sport ermöglichen. Besonders eine Leistungsdiagnose kann als Basis für ein adäquates Training fungieren und Überlastungsschäden vorbeugen. Ein besonderes Anliegen der Sportmediziner ist es allerdings, Kinder zu mehr Bewegung zu motivieren und von klein auf ihre Bewegungsfreude zu unterstützen. Impfschutz hilft Krankheiten vermeiden Seit dem Jahr 2001 überprüft das Gesundheitsamt Region Kassel alljährlich flächendeckend alle Schüler der neunten Klassen auf ihren Impfschutz. Die Überprüfung zeigt, dass mittlerweile über 90 Prozent der Kinder dieser Altersgruppe im Kreis Kassel gegen Tetanus (Wundstarrkrampf) und Diphtherie geimpft sind. Leider liegt die Impfquote bei Masern, Mumps und Röteln nicht in einer vergleichbaren Größenordnung. Aktuell besteht hier für 68 Prozent der Kinder ein ausreichender Impfschutz. Masern sindwieMumps und Röteln, gegen diemit demgleichen Impfstoff geimpft wird, keine harmlose Kinderkrankheit. Studien besagen, dass eins von 1.000 Kindern infolge einer Maserninfektion anHirnhautentzündung erkrankt. Dies wiederumverursacht bei jedem dritten Kind bleibende Schäden am Nervensystem. Häufig werden Impfungen gegen Masern erstmals im Kleinkindalter zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat durchgeführt. Die zweite Impfung kann dann schon vier Wochen nach der ersten erfolgen, spätestens bis zum Ende des zweiten Lebensjahres. Eine nochmalige Impfung ist dann nicht erforderlich. Am 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen MasernImpfungen vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen. Die Kosten für allgemein empfohlene und verpflichtende Impfungen werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Weitere Informationen zum Impfschutz gibt es beim Gesundheitsamt. Hausarzt oder Kinderarzt? Ihr Kind ist krank und Sie wissen nicht, zu welchem Mediziner Sie gehen sollen? Vielleicht helfen Ihnen ein paar grundlegende Kenntnisse weiter. Grundsätzlich ist festgelegt, dass Hausärzte sowohl Kinder als auch Erwachsene behandeln dürfen. Kinderärzte hingegen behandeln in der Regel nur bis zum 18. Lebensjahr – außer es stehen keine Versorgungsangebote anderer Ärzte zur Verfügung. Allerdings ist grundsätzlich davon auszugehen, dass eine spezielle Weiterbildung der Kinderärzte diese auf den Umgangmit Kindern spezialisiert. Demnach erklären Kinderärzte altersgerecht, nehmen sich Zeit, behalten die Nerven, beweisen Humor und machen gegebenenfalls Hausbesuche. Es empfiehlt sich deshalb bei einem erkrankten Kleinkind einen Kinderarzt einem Hausarzt vorzuziehen. Was tun bei Krankheit oder Unfall? Wenn Ihr Kind amMorgen krank ist und nicht in die Schule gehen kann, müssen Sie die Schule das wissen lassen. Dazu reicht ein Anruf imSekretariat vor Unterrichtsbeginn. Die Lehrkraft braucht sich dann über die Abwesenheit des Kindes keine Sorgen mehr machen. Sollte Ihr Kind länger als drei Tage zu Hause bleiben müssen, braucht die Schule schon bald eine schriftliche Entschuldigung. Ein ärztliches Attest ist nur bei sehr langen Krankheiten nötig oder wenn das Kind Leistungsproben nicht mitschreiben konnte. Für alle Schüler und Schülerinnen gilt: Sie haben eine gesetzliche Unfallversicherung bei der Unfallkasse Hessen für den Weg zur und von der Schule sowie während Ihres Schulaufenthaltes. Physiotherapie Der Begriff Physiotherapie kommt ursprünglich aus demGriechischen, wobei physis „Natur“ und therapeia „die Pflege der Kranken“ bedeu- tet. Physiotherapie bezeichnet eine Formder äußer- lichen Anwendung von Heilmitteln, wodurch die Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des Körpers verbessert, geheilt oder erhalten werden kann. Speziell bei der Arbeit mit Kindern werden an die Physiotherapeuten besondere Anforderungen gestellt. Kindertherapeuten nehmen die „kleinen Menschen“ an die Hand und fördern sie in ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung. „Paul kommt in die Schule. Er hat sich eine Schultüte gebastelt. Du kannst sie bunt ausmalen!“

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