Elternratgeber für den Landkreis Kassel

11 Nähere Auskünfte erhalten Sie über das Staatliche Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel sowie im Internet unter Bildungsserver Hessen: www.sonderpaedagogik.bildung.hessen.de Eine Liste finden Sie auf Seite 6. Das Staatliche Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel befindet sich: Wilhelmshöher Allee 64 – 66 34119 Kassel Tel.: 0561 8078-0 E-Mail: poststelle.ssa.kassel@kultus.hessen.de Internet: www.schulamt-kassel.hessen.de Die Schuleingangsuntersuchung Vor beziehungsweise kurz nach der Einschulung sind in allen Bundesländern Schuleingangsuntersuchungen vorgeschrieben. Allerdings variieren sie in Umfang und Form. Bei der Schuleingangsuntersuchung geht es darum, gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Einschränkungen eines Kindes festzustellen, die speziell für den Schulbesuch relevant sind, etwa Seh-, Hör- oder Sprachstörungen. Welche Schule kommt für mein Kind infrage? Neben der regulären Grundschule für Kinder mit normaler geistiger und körperlicher Entwicklung gibt es die sogenannten Förderschulen für Kinder mit psychischen und physischen Einschränkungen. Hier gibt es wiederum verschiedene Schularten, die je nach dem Handycap Ihres Kindes in Betracht kommen können: ƒƒ Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen ƒƒ Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ƒƒ Schulen mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung ƒƒ Schulen mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung ƒƒ Schulen mit Förderschwerpunkt Sprachheilförderung ƒƒ Schulen mit Förderschwerpunkt Sehen/Hören ƒƒ Schulen mit Förderschwerpunkt kranke Schülerinnen und Schüler „Liebe Kinder! Im rechten Bild haben sich sechs Fehler eingeschlichen. Findet ihr sie?“ © vecteezy.com © Sunny studio – Fotolia

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