Wegweiser für Senioren Landkreis Kelheim

mächtigter (zum Beispiel ein Angehöriger) sein. Zu Beginn einer Demenzerkrankung sollten die Betroffenen daher einer Person ihres Vertrauens eine Vollmacht erteilen. Liegt keine Vollmacht vor, muss das Gericht eine gesetzliche Vertretung („rechtliche Betreuung“) schaffen. In aller Regel werden hier- für die nächsten Angehörigen als Betreuer eingesetzt, sofern diese für diese Tätigkeit nach Maßgabe des Gerichts in Frage kommen. In aller Regel werden die Gerichte dies jedoch befürworten, da Angehörige bei den Demenzkranken viel- fach ein besonderes Vertrauen genießen. Weitere Informati- onen zu diesen Themen finden Sie ab Seite 32. Teilstationäre und stationäre Einrich- tungen für Demenzkranke Stationäre Einrichtungen bieten gerade für Angehörige von Demenzkranken die Möglichkeit, eine Entlastung in einer schwierigen Situation herbeizuführen. In aller Regel sollte eine stationäre Betreuungseinrichtung jedoch erst der letzte Schritt im Verlauf der Erkrankung sein. In einer frühe- ren Erkrankungsphase kann die Betreuung eines Demenz- kranken in einer Tagespflegeeinrichtung für die pflegenden Angehörigen eine große Erleichterung bedeuten. Je nach Fortschritt der Erkrankung kann die Aufnahme in einer Wohngemeinschaft für Demenzkranke oder in einer statio­ nären Pflegeeinrichtung wie die Gerontopsychiatrie not- wendig werden. Das Gericht kann auch die Einweisung in eine derartige Pflegeeinrichtung anordnen. Grundlegend sollten sämtliche noch vorhandenen Ressourcen des Demenzkranken genutzt werden und danach die Pflegeein- richtung ausgesucht werden. Zudem gilt es, darauf zu ach- ten, dass die Pflegeeinrichtung speziell geschultes Personal für demente Patienten aufweist. Betreute Wohngruppen haben den großen Vorteil, dass die Betroffenen angehalten werden, einen Großteil ihrer Ressourcen im Alltag noch zu nutzen. Gleichzeitig gibt es jedoch qualifiziertes Pflegeper- sonal, welches rund um die Uhr für die Betroffenen da ist. Magdalenum Demenzzentrum Elsendorf Am Schulberg 4, 84094 Elsendorf-Margarethenthann Tel.: 08753 967303-0, Fax: 08753 967303-599 E-Mail: info@magdalenum.de Internet: www.magdalenum-seniorenpflegeheime.de Vitalis Seniorenzentrum Kelheim GmbH Demenz-Wohngemeinschaft Donaupark 17 a, 93309 Kelheim Tel.: 09441 6824203 E-Mail: info@vitalis-kelheim.de www.vitalis-kelheim.com vereinbarten Zeit steht in der Regel die Verbindung. Vorerst ist das Angebot, das vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gefördert wird, auf 12 Angehörige für jeweils 3 bis 4 Termine begrenzt. Interessierte Angehörige können sich direkt beim Projektleiter Gerrit Idsardi unter ger- rit.idsardi@alzheimer-kelheim.de melden. Netzwerk Demenz Durch das Netzwerk Demenz der Caritas Kelheim (gefördert durch LEADER-Mittel von 2016 bis 2019) wurden in Abens- berg, Bad Abbach und Mainburg Betreuungsgruppen – das Café Memory – für demenzkranke Menschen eingerichtet. Zusätzlich wird in Mainburg und Kelheim parallel dazu ein- mal im Monat ein Gesprächskreis für pflegende Angehörige demenzkranker Menschen angeboten. IndenGesprächskrei- sen haben Betroffene die Möglichkeit sich auszutauschen. Hier können sie ihre Sorgen und Nöte, die mit der Demen- zerkrankung ihres Angehörigen einhergehen, mit anderen Betroffenen teilen und bekommen durch die Gruppe wert- volle Unterstützung und Anregung. Einmal jährlich gibt es eine Fortbildung für Menschen, die sich ehrenamtlich im Bereich der Betreuung demenzkranker oder psychisch kran- ker Menschen engagieren wollen. Nach erfolgreicher Teil- nahme an der Fortbildung unterstützen die ausgebildeten Laienhelfer demenzkranke oder psychisch kranke Men- schen im häuslichen Bereich einmal pro Woche für ein paar Stunden. Gerne können sich Interessierte melden. Caritasverband für den Landkreis Kelheim e. V. Ansprechpartnerin: Stephanie Bader Tel.: 09443 9184225 E-Mail: s.bader@caritas-kelheim.de Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den Euro­ päischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Rechtliche Vorschriften Im Rahmen der Demenzerkrankung, aber auch bei anderen Krankheitsbildern gibt es zahlreiche gesetzliche Regelungen, die es zu beachten gilt. Weil Demenzkranke mit fortlaufen- dem Prozess der Krankheit ihre Geschäftsfähigkeit verlieren, sind danach abgeschlossene Rechtsgeschäfte nicht mehr gültig. Zudem kann im Fall medizinisch notwendiger Ent- scheidungen die Einwilligungsfähigkeit des Demenzkran- ken eingeschränkt sein, sodass die Einwilligung durch einen gesetzlichen Vertreter notwendig wird. Dies kann ein Bevoll- 17 Demenz – alles wird anders! |

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