Wegweiser für Senioren Landkreis Kelheim

Vorbereitung ist alles. Egal in welcher Lebenssituation Sie sich befinden oder wie alt Sie sind, Sie können nicht wissen, was das Leben für Sie im nächsten Moment bereithält. Des- halb ist Vorsorge für den Ernstfall sehr wichtig. Gesetzliche Betreuung Wenn volljährige Personen ihre Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geisti- gen oder seelischen Behinderung nicht mehr ganz oder teil- weise besorgen können, wird vom Betreuungsgericht auf Antrag ein gesetzlicher Betreuer bestimmt. Die Art und das Ausmaß der Unterstützung sind in verschiedene Aufgaben- kreise unterteilt und werden nach eingehender vorheriger Überprüfung vom Richter bestimmt. Vorsorgevollmacht Durch eine Vorsorgevollmacht haben Sie die Möglichkeit – ohne Beteiligung des Betreuungsgerichts – eine Person Ihres Vertrauens zu bestimmen, die Sie in verschiedenen Bereichen vertreten darf. Falls Sie in eine Situation kom- men, in der Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr sel- ber treffen können, agiert diese Vertrauensperson in Ihrem Namen. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf alle rele- vanten rechtlichen Inhalte beziehen – nicht nur auf Fra- gen der medizinischen Behandlung. Der Bevollmächtigte wird rechtlich zum Vertreter im Willen, d. h., er entscheidet ggf. voll an Ihrer Stelle. Deshalb setzt eine Vorsorgevoll- macht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden. Betreuungsverfügung Sollten Sie keine Vorsorgevollmacht erteilt haben, kön- nen Sie in einer Betreuungsverfügung festlegen, wer vom Betreuungsgericht zu einem späteren Zeitpunkt ggf. zum gesetzlichen Betreuer bestellt werden soll. Vorsorge – rechtzeitig regeln! 32 | Vorsorge – rechtzeitig regeln! © Getty Images/iStockphoto

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=