Wegweiser für Senioren Landkreis Kelheim

Der Hospizverein bietet Begleitung in Form von Einzelgesprächen und/oder Gruppenstunden an – auch für Trauerfälle, die schon längere Zeit zurückliegen. • Einzelgespräche nach terminlicher Vereinbarung • Gruppenangebote: Trauer- und Lebenscafé in Kelheim: Evangelisches Gemeindezentrum Ludwigstraße 2 in 93309 Kelheim jeden 2. Sams- tag im Monat, von 15.00 bis 17.00 Uhr Infos: Angelika Götz, Tel.: 09444 88358 oder Michaela Thoma, Tel.: 09441 4495, Anmeldung nicht erforderlich. Trauergesprächskreis in Abensberg, Barbara- saal, Theoderichstraße 11, 93326 Abensberg, 1–2-mal monatlich, ab 19 Uhr Infos: Edith Brodbeck, Tel.: 09443 3897 oder Alfred Stocker, Tel.: 09443 5614 Trauergesprächskreis mit aufeinander aufbau­ enden Themen findet monatlich statt. Teilnehmer/-innen aus dem gesamten Landkreis Kelheim sind herzlich willkommen. Eine Anmel- dung ist unbedingt erforderlich. Für Kinder und Jugendliche bieten wir extra Gruppen an, deren Inhalt auf die Bedürfnisse der verschiedenen Altersgruppen zugeschnitten sind. Infos: Sonja Ilnseher, Tel.: 0176 34405203 Hospizverein im Landkreis Kelheim e. V. Barbara-von-Eck-Straße 1 (Zugang über Klausenstraße), 93309 Kelheim Tel.: 09441 685950 oder 0175 3506607 E-Mail: info@hospizverein-landkreis-kelheim.de Internet: www.hospizverein-landkreis-kelheim.de Begleitung von Menschen mit Behinderung Die Begleitung von Menschen mit Behin­ derungen er forder t gerade in der letzten Lebensphase große Sensibilität. So können Menschen mit einer geistigen Behinderung ihre Wünsche und Bedürfnisse oft nicht sprachlich ausdrücken, was einen besonders einfühlsamen Umgang erfordert. Zudem haben die Fachkräfte und Betreuer in den Einrichtungen einen engen Kontakt zu den Betroffenen, die sie zum Teil jah- relang betreuen und deren Sterben für sie eine sehr große emotionale Belastung bedeutet. Was tun im Todesfall? Bei einem Todesfall macht es die persönliche Trauer oft schwer, klare Gedanken über die zu erledigenden Formalitäten zu fassen. Die nach- folgenden Hinweise können helfen, die notwen- digen Schritte zu ergreifen. Die Reihenfolge der Liste kann als zeitliche Orientierung dienen: 01. Arzt benachrichtigen, der den Totenschein ausstellt. 02. Nächste Angehörige unterrichten. 03. Bestattungsinstitut einschalten. 04. Meldung des Todesfalls spätestens am fol- genden Werktag beim Standesamt. 05. Grabstelle besorgen und beim Pfarramt unter Vorlage der Beerdigungserlaubnis, die das Standesamt ausstellt, die Beerdigung anmelden. 06. Benachrichtigung der gesetzlichen und privaten Versicherungsträger: Rentenversi- cherung, Lebensversicherung, Sterbekasse, Krankenkasse. 07. Abgabe des Testaments beim Nachlassgericht. 08. Todesanzeige aufgeben. 09. Kündigung laufender Verträge, Benachrich- tigung von Vereinen, Verbänden, Organisa­ tionen, denen der/die Verstorbene angehört hat. 10. Eventuell Kraftfahrzeug bei der Zulassungs- stelle abmelden. 11. Wohnung auflösen (Strom/Gas/Wasser able- sen lassen, Abfallentsorgung/Zeitungen/ Abonnements etc. kündigen). 12. Belege aller Ausgaben nach dem Tod des Angehörigen aufbewahren (haben evtl. Aus- wirkungen auf die Erbmasse). Meist sind auch die Bestattungsinstitute gerne bereit, die für die Bestattung notwendigen Behördengänge zu übernehmen. 35 Wenn der Weg zu Ende geht |

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