Wegweiser für Senioren und Menschen mit Behinderung im Landkreis Kelheim

Teilstationäre und stationäre Einrichtungen für Demenz- kranke Stationäre Einrichtungen bieten gerade für Angehörige von Demenzkranken die Möglichkeit, eine Entlastung in einer schwierigen Situation herbeizuführen. In aller Regel sollte eine stationäre Betreuungseinrichtung jedoch erst der letzte Schritt im Verlauf der Erkrankung sein. In einer früheren Erkrankungsphase kann die Betreuung eines Demenzkranken in einer Tagespflegeeinrichtung für die pflegenden Angehörigen eine große Erleichterung bedeuten. Je nach Fortschritt der Erkrankung kann die Aufnahme in einer Wohngemeinschaft für Demenzkranke oder in einer stationären Pflegeeinrichtung wie die Gerontopsychiatrie notwendig werden. Das Gericht kann auch die Einweisung in eine derartige Pflegeeinrichtung anordnen. Grundlegend sollten sämtliche noch vorhandenen Ressourcen des Demenzkranken genutzt werden und danach die Pflegeeinrichtung ausgesucht werden. Zudem gilt es, darauf zu achten, dass die Pflegeeinrichtung speziell geschultes Personal für demente Patienten aufweist. Betreute Wohngruppen haben den großen Vorteil, dass die Betroffenen angehalten werden, einen Großteil ihrer Ressourcen im Alltag noch zu nutzen. Gleichzeitig gibt es jedoch qualifiziertes Pflegepersonal, welches rund um die Uhr für die Betroffenen da ist. Magdalenum Demenzzentrum Elsendorf Am Schulberg 4, 84094 Elsendorf-Margarethenthann Tel.: 08753 967303-0, Fax: 08753 967303-599 E-Mail: info@magdalenum.de Internet: www.magdalenum.de Vitalis Seniorenzentrum Kelheim GmbH Demenz-Wohngemeinschaft Donaupark 17 a, 93309 Kelheim Tel.: 09441 6824203 E-Mail: info@vitalis-kelheim.de Internet: www.vitalis-kelheim.com seitens der Sozialhilfeträger und der Krankenkassen. Diese bieten in erster Linie Anlaufstellen für Betroffene und deren Angehörige an. Fachstelle für Demenz und Pflege Niederbayern Bahnhofplatz 1 a, 84032 Landshut Tel.: 0871 96367-156 E-Mail: info@demenz-pflege-niederbayern.de Internet: www.demenz-pflege-niederbayern.de Café „Memory‟ für Demenzkranke Dienstags (14-täglich) von 14.00 bis 17.00 Uhr in den Caritas-Sozialstationen Abensberg Abensberg Tel.: 09443 918420 Alzheimer Gesellschaft für den Landkreis Kelheim e. V. Lederergasse 2, 93309 Kelheim Projektkoordination und Ansprechpartner: Herr Gerrit Idsardi Tel.: 0175 6674574 E-Mail: info@alzheimer-kelheim.de Internet: www.alzheimer-kelheim.de Rechtliche Vorschriften Im Rahmen der Demenzerkrankung, aber auch bei anderen Krankheitsbildern gibt es zahlreiche gesetzliche Regelungen, die es zu beachten gilt. Weil Demenzkranke mit fortlaufendem Prozess der Krankheit ihre Geschäftsfähigkeit verlieren, sind danach abgeschlossene Rechtsgeschäfte nicht mehr gültig. Zudem kann im Fall medizinisch notwendiger Entscheidungen die Einwilligungsfähigkeit des Demenzkranken eingeschränkt sein, sodass die Einwilligung durch einen gesetzlichen Vertreter notwendig wird. Dies kann ein Bevollmächtigter (zum Beispiel ein Angehöriger) sein. Zu Beginn einer Demenzerkrankung sollten die Betroffenen daher einer Person ihres Vertrauens eine Vollmacht erteilen. Liegt keine Vollmacht vor, muss das Gericht eine gesetzliche Vertretung („rechtliche Betreuung‟) schaffen. In aller Regel werden hierfür die nächsten Angehörigen als Betreuer eingesetzt, sofern diese für diese Tätigkeit nach Maßgabe des Gerichts in Frage kommen. In aller Regel werden die Gerichte dies jedoch befürworten, da Angehörige bei den Demenzkranken vielfach ein besonderes Vertrauen genießen. Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie ab Seite 33. 15 Demenz – alles wird anders! © Robert Kneschke - stock.adobe.com

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