Wegweiser für Senioren und Menschen mit Behinderung im Landkreis Kelheim

Vorbereitung ist alles. Egal in welcher Lebenssituation Sie sich befinden oder wie alt Sie sind, Sie können nicht wissen, was das Leben für Sie im nächsten Moment bereithält. Deshalb ist Vorsorge für den Ernstfall sehr wichtig. Die kostenlose Notfallmappe des Landratsamtes bietet Ihnen die Möglichkeit, bestimmte Dinge schon jetzt zu regeln. Die Notfallmappe Sollten Sie interessiert sein, melden Sie sich einfach beim Landratsamt Kelheim, Stabsstelle 4 Zentrum für Chancengleichheit unter 09441 207-1040 oder holen Sie sich die Notfallmappe einfach an der Pforte des Landratsamtes im Donaupark 12, 93309 Kelheim. Zusätzlich liegen bei Ihrer Gemeinde auch Exemplare aus. In der Notfallmappe finden sich die persönlichen Daten, wie Notfallkontakte, Daten zum Hausarzt, Gesundheitsgeschichte, Versicherungen, Vorsorgebestimmungen, Vollmacht, Betreuungsverfügung, Wertvorstellungen, Patientenverfügung und vieles mehr. Sie können entscheiden, was und wie viel Sie in die Mappe schreiben. Sollten Sie dabei auf Fragen stoßen, hilft Ihnen die Betreuungsstelle gerne weiter. Gesetzliche Betreuung Wenn volljährige Personen ihre Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr ganz oder teilweise besorgen können, wird vom Betreuungsgericht auf Antrag ein gesetzlicher Betreuer bestimmt. Die Art und das Ausmaß der Unterstützung sind in verschiedene Aufgabenkreise unterteilt und werden nach eingehender vorheriger Überprüfung vom Richter bestimmt. Vorsorgevollmacht Durch eine Vorsorgevollmacht haben Sie die Möglichkeit – ohne Beteiligung des Betreuungsgerichts – eine Person Ihres Vertrauens zu bestimmen, die Sie in verschiedenen Bereichen vertreten darf. Falls Sie in eine Situation kommen, in der Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selber treffen können, agiert diese Vertrauensperson in Ihrem Namen. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf alle relevanten rechtlichen Inhalte beziehen – nicht nur auf Fragen der medizinischen Behandlung. Der Bevollmächtigte wird rechtlich zum Vertreter im Willen, d. h., er entscheidet ggf. voll an Ihrer Stelle. Deshalb 33 Vorsorge – rechtzeitig regeln! © nmann77 - stock.adobe.com

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