Perspektive Alter Stadt Kerpen

3 WOHNEN IM ALTER „Wie will ich im Alter wohnen?“, hat sich wohl jeder schon einmal gefragt. Nicht nur das Wie, sondern auch das Wo des Wohnens ist von großer Bedeutung für die individuelle Lebensgestaltung. Nach dem Ende der Berufstätigkeit be­ kommen die Wohnung und das unmittelbare Wohnumfeld oftmals einen höheren Stellenwert. Der Kontakt zu den Nachbarn und die vertraute Umgebung werden wichtiger, auf Bekanntes und Bewährtes möchte man ungern verzichten. Deshalb möchten die meisten Menschen gern so lange wie möglich in ihrer vertrauten Wohnung oder in ihrem Haus bleiben. Aber lässt sich die Wohnung seniorengerecht gestalten oder wird ein Umzug nötig? Welche alternativen Wohnformen gibt es? Wenn die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist, ist unter Umständen ein Umzug in eine Pflege­ einrichtung die richtige Wahl. Diese Fragen sollten möglichst in Ruhe bedacht werden und nicht erst dann, wenn plötzlich der „Fall eintritt“. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat zu diesen Themen ein neues Portal mit dem Titel „Zuhause im Alter – Wohnen im Alter“ eröffnet: https://www.serviceportal-zuhause-im-alter.de/programme/ dachprogramm-soziales-wohnen-im-alter.html 3.1 Barrierefreies, „altengerechtes“ Wohnen Unabhängig davon, ob Sie schon viele Jahre in Ihrer Wohnung leben oder auf der Suche nach Wohnmöglich­ keiten sind: Ihre Wohnung sollte so ausgestattet sein, dass Sie auch bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit zu Hause wohnen bleiben können. Prüfen Sie, ob Ihre Wohnung den Kriterien für eine altersgerechte Wohnung entspricht. Zur Vermeidung eines Wohnungswechsels im Alter ist es ratsam, Gefahrenquellen frühzeitig zu beseitigen und technische Hilfen zu installieren. Für Umbauten im Sanitärbereich gibt es spezialisierte Handwerkerbetriebe. Mieter sollten vor Umbau­ ten die Zustimmung des Vermieters einholen. Bei Umbauten im Rahmen der Wohnungsanpassung über die Pflege­ versicherung wenden Sie sich an Ihre zuständige Pflege­ kasse. Wohnungsvermittlung Ziel der Wohnungsvermittlung über die Kommune ist die angemessene Unterbringung der gemeldeten Wohnungs­ suchenden. Vermittelt werden nur öffentlich geförderte Wohnungen, die der Kolpingstadt Kerpen vom jeweiligen Vermieter frei gemeldet werden. Voraussetzung für die Aufnahme und Verbleib in der Wohnungssuchendenkartei der Kolpingstadt Kerpen ist der Besitz eines gültigen Wohnberechtigungsscheines. Informationen über seniorengerechte Wohnungen in Kerpen, soweit es sich um öffentlich geförderte Wohnungen handelt, erhalten Sie beim ■ ■ Amt 18, Zentrales Bau- und Wohnungsmanagement Jahnplatz 1, 50171 Kerpen Ansprechpartnerinnen: Frau Jessica Hansen Telefon: 02237 58252 E-Mail: jhansen@stadt-kerpen.de Frau Alexandra Braun Telefon: 02237 58439 E-Mail: abraun@stadt-kerpen.de Frau Silke Kaiser Telefon: 02237 58488 E-Mail: skaiser@stadt-kerpen.de © mavoimages/ stock.adobe.com 19 Perspektive Alter

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=