Perspektive Alter Stadt Kerpen

Frau Marion Schwarz Telefon: 02237 58484 E-Mail: Marion.Schwarz@stadt-kerpen.de Herr Oskar Fischer Telefon: 02237 58311 E-Mail: Oskar.Fischer@stadt-kerpen.de 3.5 Wohnraumberatung und barrierefreier Umbau Ehrenamtliche, kostenfreie Wohnraumberatung im Mehr­ generationenhaus Frechen / Rhein-Erft-Kreis „Oase“ e. V. oder bei Bedarf in Ihrem Zuhause! Verantwortlich: Jochen Naumann Mehrgenerationenhaus Frechen Hauptstraße 172, 50226 Frechen Telefon: 02234 9336575 E-Mail: info@mehrgenerationenhaus-frechen.de Internet: www.mgh-frechen.de Die Landesarbeitsgemeinschaft Wohnberatung nennt Ihnen Wohnberatungsstellen in Ihrer Nähe: • www.wohnberatungsstellen.de/wohnberatung Hilfreiche Internetseiten zur Wohnberatung • www.online-wohn-beratung.de • nullbarriere.de Die Handwerkskammern in Köln und Düsseldorf beraten durch Fachkräfte zu den Themen „Barrierefreies Bauen und Wohnen“ und nennen Ihnen zertifizierte Fachbetriebe! • www.hwk-duesseldorf.de • www.hwk-koeln.de 3.6 Demenzfreundliche Musterwohnung der AOK in Jülich Eine Besichtigung der Musterwohnung ist nach einer An­ meldung möglich. Fachpersonal der Servicestelle Demenz begleitet die Besucher und erklärt Details der Wohnung. Die Besucher können dabei individuell bestimmen, wo ihr Bedarf liegt. Neben der Beratung von pflegenden Angehörigen und weiteren Interessierten bietet die Servicestelle Demenz auch spezielle Führungen für Schüler und Studierende an. Mit Hilfe von Rollenspielen haben die Teilnehmer die Möglichkeit zu erfahren, wo die Probleme für Demenzkranke liegen, wenn Sie weiterhin zu Hause leben und warum ein demenzfreundliches Wohnumfeld deshalb so wichtig ist. Außerdem lernen Teilnehmer die Kommunikation und den Umgang mit Demenzkranken. AOK Rheinland /Hamburg Promenadenstraße 1 – 3 (Nebengebäude) 52428 Jülich Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8:00 bis 16:00 Uhr Anmeldung unter: Telefon: 02461 682299 oder E-Mail: ac.demenz@rh.aok.de 3.7 Wohnen in Betreuungseinrichtungen … besser bekannt als Pflegeheime, gehört zu den bekanntesten Wohnformen für pflegebedürftige Menschen, obwohl jedoch der größte Anteil der Pflegebedürftigen zu Hause lebt. Betreuungseinrichtungen sind Einrichtungen der stationären Dauerpflege. Die vollstationäre Dauerpflege wird bei den Pflegeleistungen nach Pauschalen bezuschusst. Pflegestärkungsgesetz II Seit dem 01. Januar 2017 haben die grundlegenden Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II Auswirkungenauf den gesamten Pflegebereich, im Folgenden auf den Bereich der stationären Dauerpflege. Leistungen der Pflegekasse seit 1. Januar 2017 bei vollstationärer Pflege: Pflegegrad Zuschuss der Pflegekasse in Euro 1 125,00 2 770,00 3 1262,00 4 1775,00 5 2005,00 Checklisten zur Wahl einer Einrichtung finden Sie zum Beispiel unter folgenden Internetseiten: • pflegeheim.weisse-liste.de • www.wegweiser-demenz.de/ tipps-fuer-die-heimwahl.html Hilfe für ungedeckte Heimkosten beantragen Für Pflegeheimkosten, die nicht durch Einkommen z. B. Renten und Vermögen gedeckt werden kann, kann die Gewährung von Sozialhilfe in einer Einrichtung beantragt werden. Zuständig für Pflegebedürftige mit Wohnsitz Kerpen ist der Rhein-Erft-Kreis! Die Heimnotwendigkeit muss festgestellt werden, das heißt, der Antragsteller kann nicht in seiner Wohnung oder z. B. im so genannten „betreuten Wohnen“ bleiben. 22 Perspektive Alter

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