Perspektive Alter Stadt Kerpen

4.2 Pflegerische, medizinische und sozial-seelsorgerische Begleitung in der letzten Lebensphase Menschen mit einer nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung benötigen oft eine besonders intensive Versorgung. Netzwerke wie NoPaiN sorgen dafür, dass schwerstkranke Menschen in ihrer vertrauten Umgebung bis zum Lebens­ ende palliativ betreut werden können. Dabei gibt es die Allgemeine Ambulante PalliativVersorgung (AAPV) sowie die Spezialisierte Ambulante PalliativVersorgung (SAPV). Was ist Palliativmedizin? Palliativmedizin ist die aktive und ganzheitliche Behandlung von Patienten, die an einer fortschreitenden Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung leiden. Hierbei hat die Linde­ rung von Krankheitsbeschwerden und die psychologische, soziale und auch seelsorgerische Betreuung höchste Priorität. Die Koordination des Palliativmedizin integrierenden Netz­ werkes NoPaiN e. V. übernimmt für den nördlichen Rhein- Erft-Kreis: ■ ■ NoPaiN e. V. Arnikastraße 2, 50226 Frechen Telefon: 02234 9512646 Sprechstundenzeiten: Mo – Fr von 10:00 – 12:00 Uhr E-Mail: info@aapv-nopain.de Internet: www.aapv-nopain.de Die Kooperationspartner sind Ärzte, Pflegedienste, ambulante Hospizvereine, stationäre Hospize sowie Krankenhäuser. 4.3 Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege Das Angebot der Kurzzeitpflege dient dazu, pflegende Angehörige zeitweise von den pflegerischen Aufgaben zu entlasten. Sie ist ein zeitlich befristetes Angebot der stationärenPflege pflegebedürftiger Menschen. Für die Inanspruchnahmekann es verschiedene Gründe geben, zum Beispiel: Entlastung pflegender Angehöriger bei Urlaub, Kur, Erkrankung der Hauptpflegeperson. Die Antragstellung erfolgt bei der Pflegekasse und wird direkt mit dieser abgerechnet. Bei der Kurzzeitpflege können jähr­ liche Leistungen von 1.612 € in Anspruch genommen werden. Unterkunft und Verpflegung müssen vom Pflegebedürftigen selbst gezahlt werden. Ist der Pflegebedürftige mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt worden, besteht daneben zusätzlich die Möglichkeit der sogenannten • Verhinderungs- oder Ersatzpflege. Auch hier können Leistungen im Umfang von 1.612 Euro pro Jahr in Anspruch genommen werden, die sowohl stundenweise als auch tageweise erbracht werden können. Übernehmen Angehörige die Pflege, zahlt die Pflegekasse bei Kindern und Eltern nur die Leistungen in Höhe des Pflegegeldes. Es ist möglich, die Leistungen der Verhinderungspflege mit den Leistungen der Kurzzeitpflege zu kombinieren. Für die Verhinderungspflege erhält der Pflegebedürftige bis zu 1.612 Euro / Jahr (Mit Kombination Kurzzeitpflege 2.418 Euro). Für die Kurzzeitpflege erhält der Pflegebedürftige ebenfalls bis zu 1.612 Euro / Jahr (Mit Kombination Verhinderungs­ pflege 3.224 Euro). 27 Perspektive Alter Wir leisten für Sie in Kerpen: ■ Grund- und Behandlungspflege ■ Beratung und Anleitung ■ Menüservice ■ Hausnotruf ■ Rufbereitschaft ■ Alltagsbegleitung / Betreuung ■ Hilfe im Haushalt ■ Verhinderungspflege ■ Palliative Care ■ Beratungsbesuche für Pflegegeldbezieher Stiftsplatz 5 · 50171 Kerpen · Telefon: 02237 - 55864 Mail: sozialstation-kerpen@caritas-rhein-erft.de · I nfos und Stellen: www.caritas-rhein-erft.de Caritas – Häusliche Pflege und weitere Hilfen Bei uns sind Sie in guten Händen! Wir beraten Sie gern! Ihre Caritas-Sozialstation Kerpen

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