Perspektive Alter Stadt Kerpen

5 GESETZLICHE SOZIALLEISTUNGEN Rente Sie können bei der Stadtverwaltung Rentenanträge stellen, eine Kontenklärung zur Vorbereitung späterer Rentenanträge durchführen, Kindererziehungszeiten erfassen oder Unklar­ heiten besprechen. Dabei kann auch die Beglaubigung von Kopien unter Vorlage der Originalunterlagen erfolgen. Dieser Service wie auch die Beratung usw. ist kostenlos. WICHTIG: Terminabsprachen unter der Telefon-Nr. 02237 58167 Service der Deutschen Rentenversicherung Zusätzlich als besonderes Serviceangebot bietet Ihnen die Deutsche Rentenversicherung die Möglichkeit, verschiedene Informationen zu Ihrem Rentenkonto anzufordern. Dieser Service wird zweimal monatlich, jeweils am 2. und 4. Montag im Rathaus Kerpen, Zimmer 197 angeboten. In der Zeit von 8:30 – 12:00 Uhr erfolgt die Beratung ohne Terminabsprache. Für die Beratung in der Zeit von 13:10 – 15:30 Uhr ist eine Terminvereinbarung unter der Telefon-Nr. 02237-58162 oder 58163 erforderlich. Für eine umfassende Klärung der Fragen bittet die Deutsche Rentenversicherung, alle vorhandenen Versicherungs­ unterlagen sowie den Personalausweis mitzubringen. Wer Auskünfte für andere Personen (z. B. Ehegatten) einholen möchte, benötigt zusätzlich eine schriftliche Einwilligungserklärung. Alle Beratungen und Auskünfte sind kostenlos. 5.1 Grundsicherung im Alter und Sozialhilfe Die Leistungen der Grundsicherung können Personen ab einem Alter von 65 Jahren erhalten oder Personen ab 18 Jahren, wenn sie auf Dauer erwerbsunfähig sind. Welche Unterlagen Sie für die Prüfung Ihres Anspruchs mitbringen müssen, richtet sich nach den Besonderheiten Ihres Falles. Wenn Sie vor Ihrem Besuch beim Sozialamt einen Termin vereinbaren, wird Ihre Sachbearbeiterin bzw. Ihr Sachbe­ arbeiter Ihnen gerne die für Ihren konkreten Fall notwen­ digen Unterlagen mitteilen und gegebenenfalls den Antrag gemeinsam mit Ihnen ausfüllen. Auskunft und Beratung: ■ ■ Abteilung 22.1, Senioren, Menschen mit Behinderung und soziale Hilfen 50171 Kerpen, Jahnplatz 7 c (Tanzende Stadthäuser, unmittelbar neben dem Rathaus) Ansprechpartnerinnen: Abteilungsleiterin Frau Dittrich Telefon: 02237 58247 E-Mail: ddittrich@stadt-kerpen.de Gruppenleiterin: Frau Scholz Telefon: 02237 58234 E-Mail: mscholz@stadt-kerpen.de 5.2 Schwerbehindertenausweis Die Anträge auf Neuausstellung bzw. Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises erhalten Sie beim Bürgerbüro (siehe 6.1) sowie an der Information im Foyer des Rathauses. Bei Neuausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist der Antrag beim Rhein-Erft-Kreis einzureichen (siehe Info). Der Schwerbehindertenausweis ist in der Regel für 5 Jahre ausgestellt und kann zweimal für weitere 5 Jahre im Bürger­ büro der Stadt Kerpen verlängert werden. Ist der Ausweis für einen kürzeren Zeitraum als 5 Jahre ausgestellt, ist die Verlän­ gerung nur für 1 Jahr möglich. Im Bergheimer Kreishaus ist eine zentrale Auskunfts- und Informationsstelle für persönliche Vorsprachen und telefo­ nische Anfragen eingerichtet: Für persönliche Vorsprachen brauchen Sie keine Terminvereinbarung. Während der Öffnungszeiten können Sie jederzeit die Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen. ■ ■ Auskunfts- und Beratungsstelle Kreishaus Bergheim Telefon: 02271 8345031 E-Mail: schwerbehindertenangelegenheiten @rhein-erft-kreis.de Sollten Sie beim Ausfüllen des Antrags Schwierigkeiten haben, sind die Mitglieder des Behindertenbeirates nach vor­ heriger Vereinbarung gerne behilflich. Sie erreichen die Beratung des Behindertenbeirates mittwochs von 09:00 – 12:00 Uhr im RaumU32 im Rathaus Telefon: 02237 58339 E-Mail: behindertenbeirat@stadt-kerpen.de. 34 Perspektive Alter

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