Heiraten in Kiel Informationen für Brautpaare

© pixabay-love He i r a t en mi t Köpf chen 33 Heiraten mit Köpfchen Wissenswertes zu Ehe und Familie Sind Verheiratete die wohlhabende- ren Menschen? Fast könnte man es glauben. Denn steuerlich stehen sie in der Regel besser da als Singles oder Paare, die ohne Trauschein zusam- menleben. So will es Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes, der da lautet: „Ehe und Familie stehen unter dem beson- deren Schutz der staatlichen Ordnung.“ Am interessantesten für Ehegatten ist zweifellos bei der Einkommensteuer die Möglichkeit der Zusammenver- anlagung, denn bei ihr kommt der so genannte Splittingtarif voll zur Geltung. Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen wird zunächst halbiert, für diesen Betrag anschließend die Steuer wie bisher aus der Grundtabelle abge- lesen und dann verdoppelt. Bei unterschiedlich hohem Einkommen der Ehegatten – vor allem jedoch, wenn einer der Ehegatten überhaupt keine Einkünfte hat – führt die Zusam- menveranlagung zu einem erheblich niedrigeren Steuersatz und einer deut- lichen Steuerersparnis. Auch von der Verdopplung des Höchstbetrages für Vorsorgeaufwen- dungen können die Ehegatten in einem solchen Falle pro tieren. Die eben genannten Vorteile, die Sie durch die Heirat haben, gelten für das gesamte Kalenderjahr. Im Klartext heißt das: Heiraten Sie bes- ser noch in den letzten Dezember-Ta- gen als Anfang Januar. Zugegeben, die Winterzeit kommt für eine Hochzeit nicht gerade gelegen und die meisten Eheschließungen nden tatsächlich im Mai statt, aber Vorteile sind Vorteile, wie die Einkommensteuer-Rückzah- lung zeigen wird. Auf jeden Fall sollten Sie gleich nach der Heirat den Wech- sel der Lohnsteuerklasse beantragen. Dazu gehen Sie zum Bürgeramt. Bei nur einem Verdiener erfolgt der Wech- sel von der Steuerklasse I zur sehr viel günstigeren Steuerklasse III. Sind beide Ehepartner Arbeitnehmer, gibt es wahlweise die Steuerklassenkombina- tion IV/IV oder III/V. Fragen Sie in Ihrer Personalabteilung, was günstiger ist. Der Steuerklassenwechsel gilt übri- gens nicht rückwirkend, sondern erst ab dem 1. des Folgemonats. Sicherheit in jeder Lebensphase – Absicherung für die ganze Familie Die Jahre der Familiengründung sind bekanntermaßen eine erfüllte Zeit, jedoch nanziell oft eine Durststrecke. In den meisten Familien fällt ein Eltern-

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