Heiraten in Kiel Informationen für Brautpaare

I nforma t i onen aus dem St andesamt Ki e l 05 Anmeldungen der Eheschließungen sind nach vorheriger Vereinbarung (Telefon/E-Mail) möglich. Die Anmeldung der Eheschließung: Zum Heiraten gehören immer zwei Menschen. Daher wäre es schön, wenn Sie zur Anmeldung Ihrer Ehe- schließung gemeinsam in das Stan- desamt kommen. Sollte jedoch ein Partner*in verhindert sein, ist eine Vollmacht erforderlich. Diese erhalten Sie im Standesamt oder im Internet unter: https://formulare.kiel.de/forms/ frm/120-1. Die Anmeldung Ihrer Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin erfolgen. Zustän- dig für die Anmeldung ist Ihr Stan- desamt am Wohnsitz. Wir empfehlen Ihnen eine frühzeitige Anmeldung. Das Standesamt Kiel ist gern bereit, Ihnen telefonisch Termine zu reservieren. Als deutsche Staatsangehörige benötigen Sie folgende Unterlagen: J Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass, J eine aktuelle erweiterte Meldebe- scheinigung/Aufenthaltsbeschei- nigung, erhältlich bei der Melde- behörde Ihres ersten Wohnsitzes. Für Kieler Bürger*innen wird diese Bescheinigung bei der Anmeldung im Standesamt ausgestellt. J einen aktuellen Auszug aus Ihrem Geburtenregister. Diesen erhalten Sie bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat. J ggf. eine Eheurkunde/Lebenspart- nerschaftsurkunde mit Auflösungs- vermerk J ggf. Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder J ggf. Lebenspartnerschaftsurkunde bei bestehender Lebenspartnerschaft Bitte fragen Sie uns persönlich nach den vorzulegenden Unter­ lagen, wenn Sie J nicht im Bundesgebiet geboren wurden J oder eine ausländische Staats­ angehörigkeit besitzen. Trauzeugen: Trauzeugen sind keine Vorausset- zung für das Eingehen einer Ehe. Sie können uns, einer guten uralten Tradition folgend, jedoch gern einen oder zwei Trauzeugen benennen. © Bodo Quante

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