Schul- und Bildungsangebote in der Landeshauptstadt Kiel

9 ALLGEME INBILDENDE SCHULEN | 3 3.1 Grundschulen Grundsätzlich muss jedes Kind, das bis zum 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt wird, nach den Sommerferien eingeschult werden. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann auch ein noch nicht schulpflichtiges Kind vorzeitig eingeschult werden, wenn dessen Entwicklung erwarten lässt, dass es erfolgreich in der Eingangsphase der Schule mitarbeiten kann. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung. Eine Rückstellung vom Schulbesuch für schulpflichtige Kinder, die etwas mehr Zeit brauchen, um sich zu einem Schulkind zu entwickeln, ist grundsätzlich nicht möglich. Dafür bilden die Klassenstufen 1 und 2 als pädagogische Einheit die flexible Eingangsphase der Schule, die je nach der Lernentwicklung des Kindes ein bis drei Schuljahre dauern kann. Schon vor der Einschulung sollen die Kitas in enger Zusammenarbeit mit den Grundschulen auf den Schulbesuch vor- bereiten. Grundsätzlich werden in der Grundschule bis einschließlich Jahrgangsstufe 2 Berichtszeugnisse und ab Jahrgangsstufe 3 Noten- zeugnisse vergeben. Allerdings kann nach Beschluss der Schulkon- ferenz auch ab dem 3. Jahrgang zugunsten von Berichtszeugnissen von diesem Grundsatz abgewichen werden. Jede Schule, die eine DaZ-Klasse (Deutsch als Zweitsprache) für Flüchtlinge und Migranten ohne ausreichende deutsche Sprach- kenntnisse bildet, wird zu einem DaZ-Zentrum, dessen Schüler/-innen auch formal der entsprechenden Schule angehören (siehe Kap. 9.3). Nach erfolgreichem Besuch der 4. Klasse der Grundschule gehen alle Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Befähigung auf eine weiterführende Schule über (Gymnasium oder Gemeinschaftsschule). Die Entscheidung treffen die Eltern auf der Basis einer Übergangs- empfehlung der Grundschule. Sofern ein Kind eine Empfehlung für den Besuch einer Gemeinschaftsschule erhält und auf ein Gymnasium gehen möchte, ist ein Gespräch seitens des Gymnasiums mit den Eltern verpflichtend. Es gilt das Prinzip der „Verlässlichen Grundschule“ (siehe Kapitel 9). Englisch als Fachunterricht wird an allen Grundschulen bereits ab der 3. Klassenstufe unterrichtet. In der Landeshauptstadt Kiel gibt es zurzeit 32 Grundschulen, davon sind sechs mit einer Gemeinschafts- schule und eine mit einem Förderzentrum verbunden. Es besteht freie Schulwahl (im Rahmen der räumlichen Kapazitäten). Die Eltern haben also grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Kind zum Schulbeginn auch an einer nicht zuständigen Schule anzumelden. © Fotowerk - Fotolia © underdogstudios - Fotolia 3 | Allgemeinbildende Schulen

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