Schul- und Bildungsangebote in der Landeshauptstadt Kiel

24 4 | BERUFSBILDENDE SCHULEN 4.2.4 Berufsoberschulen Dieser Bildungsgang vermittelt Schülerinnen und Schülern mit Mittle- rem Schulabschluss und einer erfolgreich abgeschlossenen Berufs- ausbildung bzw. mit mindestens fünfjähriger Berufstätigkeit in der gewählten Fachrichtung vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Berufsoberschule führt in Vollzeitform nach zwei Schuljahren – in Teilzeitform nach vier Schuljahren – zum Abschluss der (fachge- bundenen) Hochschulreife. Falls eine zusätzliche Prüfung angeboten wird, kann die allgemeine Hochschulreife erworben werden. An die Stelle des ersten Schuljahres kann der Besuch der einjährigen Fachoberschule mit der Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife treten. 4.2.5 Fachoberschulen Die Fachoberschule in Vollzeitform bietet Jugendlichen mit einer beruflichen Ausbildung die Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu erwerben. Zu diesem einjährigen Ausbildungsgang wird zugelas- sen, wer den Mittleren Schulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss besitzt und eine berufliche Erstausbildung mit Erfolg abgeschlossen hat. Dieser Bildungsgang kann als erstes Schulleis- tungsjahr der Berufsoberschule angerechnet werden. Die Fachoberschule in Teilzeitform bietet Jugendlichen mit Mittlerem Schulabschluss oder vergleichbarem Abschluss die Möglichkeit, während der Berufsausbildung zusätzlich die Fachhochschulreife zu erwerben. 4.2.6 Berufliche Gymnasien Im beruflichen Gymnasium können Jugendliche mit Mittlerem Schul­ abschluss (sofern der Mittlere Schulabschluss in einem Bildungsgang der berufsbildenden Schulen oder durch eine abgeschlossene Berufs- ausbildung oder mit einer externen Prüfung erworben wurde, dürfen die Noten in nicht mehr als einem Fach schlechter als „befriedigend“ sein) oder einem gleichwertigen Abschluss die allgemeine Hoch- schulreife erwerben. Die Schülerinnen und Schüler können zwischen mehreren berufsbezogenen Fachzweigen wählen. Die dreijährige Schulzeit wird in Form einer Profiloberstufe mit Kern­ fächern und festen Lerngruppen durchgeführt. Nach zwei Jahren, mit Ende des 12. Schuljahres, besteht die Möglichkeit, den Bildungsgang mit der Fachhochschulreife (schulischer Teil) zu beenden. 4.2.2 Berufsfachschulen Es gibt drei Schultypen mit unterschiedlicher Zielsetzung: Die Berufs- fachschule I (BFS I) vermittelt eine berufliche Grundbildung und einen Abschluss, der dem Mittleren Schulabschluss gleichwertig ist. Die zweijährige Schulzeit wird zum Teil auf die Dauer einer nachfol- genden Berufsausbildung angerechnet. Aufnahmevoraussetzung ist der Erste allgemeinbildende Abschluss. Als Sonderform wird in einigen Schulen eine einjährige Berufs­ fachschule angeboten, die inhaltlich mit dem ersten Jahr der zwei- jährigen Berufsfachschule identisch ist und mit einem Abschluss- zeugnis endet. Bei mindestens befriedigenden Leistungen kann in die Oberstufe der zweijährigen Berufsfachschule gewechselt werden. Die Berufsfachschule II (BFS II) bereitet in dreijähriger Schulzeit auf den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf vor. Diese Schulen können Jugendliche mit einem Ersten allgemeinbildenden Abschluss besuchen. Je nach Art des Ausbildungsberufes ist durch eine Zusatzprüfung der Erwerb eines dem Mittleren Schulabschluss gleichwertigen Abschlusses möglich. Diese Schulform wird in Kiel zurzeit nicht angeboten. Die Berufsfachschule III (BFS III) vermittelt ebenfalls eine abge- schlossene Berufsausbildung. Je nach Berufsausbildung dauert der Bildungsgang ein bis drei Jahre und erfordert bei dreijähriger Ausbildung einen Ersten allgemeinbildenden Abschluss, ansonsten einen Mittleren Schulabschluss. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Erwerb der Fachhochschulreife möglich. 4.2.3 Fachschulen Fachschulen vermitteln eine vertiefte berufliche Fachqualifikation auch im Hinblick auf Führungsaufgaben. Die überwiegend zwei- jährigen Schulen schließen mit einer staatlichen Prüfung ab. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Fachhochschulreife erworben werden. Aufnahmevoraussetzung ist neben einer abgeschlosse- nen Berufsausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung in einigen Fachrichtungen der Mittlere Schulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss. Besondere Schulen sind die Fachschule für Heilpäda- gogik und die Fachschule für Sozialpädagogik (Erzieherinnen- und Erzieherausbildung). Die jeweiligen Aufnahmevoraussetzungen sind hier sehr differenziert und daher direkt bei der jeweiligen Fachschule zu erfragen.

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