Schul- und Bildungsangebote in der Landeshauptstadt Kiel

52 9.1 Die verlässliche Grundschule Die verlässliche Grundschule garantiert allen Schülerinnen und Schü- lern den Unterricht innerhalb eines verlässlichen Zeitrahmens. Für die Kinder der 1. und der 2. Klasse beträgt diese verlässliche Schulzeit in der Regel täglich vier Zeitstunden, für die Kinder in der 3. und 4. Klasse in der Regel täglich fünf Zeitstunden. Innerhalb dieser verlässlichen Schulzeit sind den Erst- und Zweitklässlern 20 Stunden Unterricht (à 45 Min.) und allen Dritt- und Viertklässlern 26 Unterrichtsstunden in der Woche anzubieten. Neben dieser Unterrichtszeit wird der Vormit- tag noch durch Pausen und Ergänzungszeiten gestaltet (Unterricht + Ergänzungszeit + Pausen = Schulzeit). Jede verlässliche Grundschule organisiert und gestaltet die Schulzeit eigenständig – je nach den Voraussetzungen und den Bedürfnissen vor Ort. So entscheidet auch die Schulkonferenz darüber, wann der Schulvormittag beginnt und wann er endet. Ausschlaggebend sind organisatorische Bedingungen wie Schülerbeförderung, Verfügbarkeit von Sporthallen oder Fachräumen und personelle Bedingungen. Die verlässliche Grundschule und die betreute Grundschule haben dabei unterschiedliche Aufgaben und Ziele. Sie sind jedoch keine Konkurrenten. Vielmehr wird bei der Gestaltung der verlässlichen Grundschule eine eventuell vorhandene betreute Grundschule mit in das Konzept einbezogen. 9.2 Die Offene Ganztagsschule Die Offene Ganztagsschule bietet ergänzend zum planmäßigen Unterricht an Unterrichtstagen Angebote außerhalb der Unterrichts- zeit. Alle allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren können bis einschließlich Sekundarstufe I Offene Ganztagsschulen werden. Der Zeitrahmen umfasst an mindestens drei Wochentagen mindestens sieben Zeitstunden (beispielsweise von 8 bis 15 Uhr). Die Angebote können umfassen: Ì Ì Betreuungsangebote, insbesondere für Hausaufgaben, Ì Ì Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bedarf und für besonders begabte Schülerinnen und Schüler, Ì Ì Angebote zur musisch-künstlerischen Bildung und Erziehung, Ì Ì Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote (außerschulische Sport­ angebote) sowie gegebenenfalls Ì Ì Projekte der Jugendhilfe, insbesondere der außerschulischen Jugendarbeit sowie der außerschulischen Bildung Die Teilnahme am Betrieb der Offenen Ganztagsschule ist freiwillig und steht allen Schülerinnen und Schülern offen. Die Anmeldung einer Schülerin und eines Schülers für die Offene Ganztagsschule ist für die Dauer eines Schuljahres verbindlich. In Offenen Ganztagsschulen wird sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler an den Tagen, an denen außerunterrichtliche Angebote stattfinden, ein Mittagessen in der Schule einnehmen können. 9.3 Deutsch als Zweitsprache/Fremdsprache (DaZ) Jede Schule (unter Einbeziehung jeder Schulart), die eine DaZ- Klasse aufnimmt, wird zu einem DaZ-Zentrum. Um den Erwerb der deutschen Sprache zu fördern, werden die Schülerinnen und Schüler nach Erfassung des Sprachstandes und einem ausführ- lichen Elterngespräch einem passenden DaZ-Zentrum und -Kurs zugewiesen. Die DaZ-Schülerinnen und Schüler begründen auto- matisch ein Schulverhältnis zu diesem DaZ-Zentrum und haben damit auch die Möglichkeit, alle Ganztagsangebote der Schulen wahrzunehmen. Ziel dieser Sprachbildung ist es, dass Kinder und Jugendliche erfolgreich in einer Schule mitarbeiten, begabungsge- recht beschult werden und einen Schulabschluss erreichen können, der ihrem individuellen Leistungsvermögen entspricht – und zwar sprach- und herkunftsunabhängig. Die Teilnahme am Unterricht ist verpflichtend. 9 | Wissenswertes im Schulbereich

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