Sozialwegweiser Landkreis Anhalt-Bitterfeld

1. Finanzielle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes 10 1.Finanzielle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes 1.1. Hilfe zum Lebensunterhalt Sozialhilfe umfasst Leistungen für Menschen, die nicht erwerbsfähig und nicht in der Lage sind, für ihren Lebens- unterhalt selbst aufzukommen. Sozialhilfeleistungen gibt es nur, wenn weder der Betroffene selbst, noch Angehörige, noch andere Sozialversicherungsträger für dessen Bedarf aufkommen können. Rechtsgrundlage der Sozialhilfe ist das Sozialgesetzbuch 12 (SGB XII). Die Antragsunterlagen sind in den Bürgerämtern erhältlich. Auf der Homepage des Landkreises findet man im Bereich „Bürgerservice > Informationen aus den Ämtern > Sozialamt“ ebenfalls alle Antragsunterlagen. 1.2.Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist möglich, wenn entweder aus Altersgründen nicht mehr er- wartet werden kann, dass die materielle Notlage einer Person durch Ausübung einer Erwerbstätigkeit überwunden wird, oder dies aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht möglich ist. Die Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung nach § 41 Abs. 3 SGB XII wird an hilfsbedürftige Personen gezahlt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, also auf- grund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr aktiv am Erwerbsleben teilnehmen können. Ob die Voraussetzungen für die Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung vor- liegen, wird im Auftrag des Trägers der Grundsicherung (Sozialamt) vom medizinischen Dienst des zuständigen Rentenversicherungsträgers geprüft. Landkreis Anhalt-Bitterfeld Sozialamt Am Flugplatz 1 06366 Köthen (Anhalt) Telefon: 03496 601301 Fax: 03496 601303 E-Mail: grusi@ anhalt-bitterfeld.de Landkreis Anhalt-Bitterfeld Sozialamt Röhrenstraße 33 06749 Bitterfeld-Wolfen / OT Bitterfeld 1.3. Grundsicherung für Erwerbsfähige Hilfebedürftige erwerbsfähige Menschen von 15 Jahren bis zum Erreichen der Regelaltersrente, die mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können, haben Anspruch © Colourbox.de

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