Notfalllotse für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Nachlassangelegenheiten 44 Nachlassangelegenheiten Seinen Nachlass zu regeln, ist wohl eine der wichtigsten rechtlichen Angelegenheiten im Leben eines jeden Menschen. Zwar enthält das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eine Reihe von Bestimmungen, falls ein Erblasser kein Testament errichtet hat. Oft passt das gesetzliche Erbrecht aber nicht so richtig zu den persönlichen Lebensumständen. Zum Beispiel nimmt das gesetzliche Erbrecht keine Rücksicht auf nichteheliche Lebensgemeinschaften – unverheiratete Paare sind keine gesetzlichen Erben. Andererseits berücksichtigt das gesetzliche Erbrecht einseitige Kinder aus anderen Beziehungen – sie sind gesetzliche Erben, auch wenn schon lange kein Kontakt mehr besteht oder noch nie bestanden hat. Das gesetzliche Erbrecht regelt außerdem den Pflichtteil der Kinder, auch wenn der Erblasser und sein Partner – wie so oft im Osten – selbst nichts oder kaum etwas geerbt haben und ihr gesamtes Vermögen auf der eigenen Lebensleistung beruht. Oftmals besteht das Vermögen von Ehepartnern im Wesentlichen in ihrem Familienheim, das im Todesfall dem hinterbliebenen Ehepartner zu seiner Absicherung erhalten bleiben soll. Viele Ehepartner machen sich dann ernsthafte Sorgen, wie sie im Todesfall die Pflichtteile der Kinder auszahlen sollen. Mit einem Testament können Sie eine individuelle Regelung treffen, die Ihrer Familien- und Vermögenssituation gerecht wird. Ein Testament muss vollständig handschriftlich geschrieben und von den Erblassern unterschrieben sein. Testamente können auch notariell beurkundet werden. Erbverträge oder Regelungen zum Pflichtteil müssen immer notariell beurkundet sein. Notarinnen und Notare erstellen dazu auf der Grundlage einer gemeinsamen Besprechung mit den Erblassern einen rechtssicher formulierten Entwurf, stimmen den Entwurf mit den Erblassern ab und beurkunden den letzten Willen der Erblasser. Testament Testament vorhanden: Ja Nein gesetzliche Regelung Mein Testament ist hinterlegt bei:

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