Ratgeber für den Trauerfall - Stadt Kornwestheim

11 W er bestimmt B estattungsart und B estattungsort ? KREMA BONHOLZ Das erste private Krematorium in Württemberg ist ein Familienbetrieb in Rutesheim bei Stuttgart. Wir haben unser Krematorium nach den neuesten und modernsten Gesichtspunkten geplant und erstellt. Die Architektur des Gebäudes ist bewusst schlicht gehalten. Die Ethik und Pietät bleiben bewahrt und sind unser oberstes Gebot. Unsere Vorgaben sind, die Verstorbenen innerhalb zwei Werktagen einzuäschern, somit ist eine unmittelbare Rückführung der Urne gewährleistet und ermöglicht eine zeitnahe Urnenbeisetzung. Unsere geschulten und zuverlässigen Mitarbeiter gewährleisten den pietät- vollen Ablauf der Einäscherung. Krema Bonholz GmbH & Co. KG Im Bonholz 11, 71277 Rutesheim Telefon (0 71 52) 35 16 16 Telefax (0 71 52) 35 16 17 E-Mail info@krema-bonholz.de Internet www.krema-bonholz.de Bei einem Trauerfall stellt sich auch immer die Frage nach der Art und demOrt der Bestattung. In der Regel richtet sich dies zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er in der Regel darauf, dass seine Angehörigen seinenWillen erfüllen werden. Rechtlich bindend sind jedoch getroffene Äußerungen nur dann, wenn sie als formge- rechter letzter Wille verfasst wurden. Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen grundsätzlich berechtigt, über Art und Ort der Bestat- tung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem aller Verwandten. Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehegatten, so geht der Wille der Kinder oder ihrer Ehegatten demder übrigen Verwand- ten, der Wille näherer Verwandter dem der entfernteren Verwandten oder des Verlobten vor. © fotolia.com © Marco Grassill i · fotolia.com © Lorenz Timm · fotolia.com

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