Ratgeber für den Trauerfall - Stadt Kornwestheim

13 © fotolia.com Wird im Nachlass ein handschriftliches Testament mit Datum und Unterschrift des Erblassers gefunden, ist dies umgehend von den Angehörigen dem zuständigen Notariat auszuhändigen. Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten seine Angelegenheiten rechtzeitig und umsichtig zu ordnen. Dies sollte insbesondere dann geschehen, wenn man als Einzelperson lebt und kinderlos ist oder unverheira- tet mit einem Partner zusammenlebt. Alleinstehenden ist zu raten, Namen und Anschrift von zu benach- richtigenden Verwandten und Bekannten sowie andere wichtige Informationen an leicht auffindbaren Stellen in der Wohnung zu hinterlegen. Ein notariell beurkundetes Testament ist insbesondere in den Fällen ratsam, in denen der Verstorbene Grundbesitz oder nicht nur ge- ringfügiges Vermögen hinterlässt. Damit ist sichergestellt, dass der Nachlass auch demjenigen zukommt, den der Erblasser zu Lebzei- ten begünstigen wollte. TESTAMENT – GESETZLICHE ERBFOLGE Ist ein Testament nicht vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach gilt, dass der Verstorbene von seinemEhegatten und seinen Kindern jeweils zur Hälfte beerbt wird, sofern die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand lebten (Zugewinngemeinschaft). DER GANG ZUM NOTAR Bevor aber hier vielleicht die falschen Weichen gestellt werden, empfiehlt sich der Gang zum Notar. N achlass rechtzeitig regeln Marie-Luise Scholl Steuerberater Badstraße 21 · 70806 Kornwestheim Telefon (0 71 54) 30 26 · Telefax (0 71 54) 1 63 06 E-Mail kanzlei@steuerbuero-scholl.de Internet www.steuerbuero-scholl.de ■ Erstellung sämtlicher Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen ■ Beratung in erbschaftsteuerlichen Angelegen- heiten und schenkungsteuerlichen Belangen ■ Sämtliche sonstige Fragen des allgemeinen Steuerrechts © Butc h · fotolia.com

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