Wegweiser für Seniorinnen und Senioren der Stadt Korschenbroich

13 Beratung und Information werden ausschließlich Maßnahmen von Vereinen und Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege in der Stadt Korschenbroich und im Kreis Neuss. Die Zuschüsse werden auf Antrag der Maßnahmeträger bewilligt und an diese ausgezahlt. L L Auskunft und Beratung erhalten Sie beim Amt für Soziales und Demografie der Stadt Korschenbroich Regentenstraße 1, 41352 Korschenbroich Telefon: 02161 613-170 Sehbehinderten- und Blindenverein für den Rhein-Kreis Neuss e. V. Der Sehbehinderten- und Blindenverein für den Rhein- Kreis Neuss e. V. engagiert sich für ein verständnisvol- les Zusammenleben von Betroffenen und sehenden Menschen. Die Beratung von Betroffenen erfolgt immer nur durch Betroffene. Das trifft auch für die sehenden Partner, Familienmitglieder oder Freunde zu. Es handelt sich hier um einen Grundsatz der Organisation. Die Bera- tung und Hilfe des SBV Neuss ist kostenlos und steht allen Betroffenen mit ihren Familien und Freunden zur Verfügung. Eine Mitgliedschaft im Verein ist nicht Voraussetzung. Alle Berater sind ausschließlich ehren- amtlich tätig. Neben der telefonischen Hilfestellung werden Einzelgespräche angeboten. Beraten wird u. a. zu folgenden Fragen: • zur Schwerbehinderung, • zum Nachteilsausgleich • zu Hilfsmittelangeboten • zum Orientierungs- und Mobilitätstraining mit dem weißen Langstock, um größtmögliche Selbstständigkeit zu erhalten, bis hin • zur Nutzung der kostenlosen Blindenhörbüchereien • Natürlich gibt es auch Hinweise zur Selbsthilfe und • Informationen über neue Errungenschaften in der Augenheilkunde. Dies sind nur einige Punkte. Insgesamt kümmert sich der Verein um alle Auswirkungen, die im privaten und/ oder beruflichen Leben durch Augenkrankheiten aller Art auftreten können. Wichtig sind besonders die Pflegeberatungsbüro des Rhein-Kreises Neuss Das Pflegeberatungsbüro des Rhein-Kreises Neuss berät Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit bedrohte und ihre Angehörigen über die erforderli- chen ambulanten, teilstationären und vollstationären Hilfen. Das Beratungsbüro gibt einen Überblick über die vielfältigen Angebote im Rhein-Kreis Neuss und hilft den Bürgerinnen und Bürgern bei der Suche nach geeigneten Einrichtungen und Maßnahmen. Die Beratung kann auch in der Wohnung der Rat­ suchenden stattfinden. Sie umfasst u. a.: • das Aufzeigen eines individuell abgestimmten Hilfeangebotes, • die Information über rechtliche Rahmen­ bedingungen, • Finanzierungsmöglichkeiten, • Auswahlunterstützung des geeigneten Hilfeangebotes. L L Auskunft und Beratung erhalten Sie beim Pflegeberatungsbüro des Rhein-Kreises Neuss Sozialamt, Lindenstraße 4, 41515 Grevenbroich (Mitte), Telefon: 02181 601-5738 Daneben informieren das Pflegeberatungsbüro des Rhein-Kreises Neuss sowie die Seniorenberatungs- stellen der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege über Hilfen im Alter von montags bis freitags in der Zeit von 09:00 bis 16:00 Uhr unter folgender Hotline: 0180 5555210 . Hilfeplan für Seniorinnen und Senioren Die Stadt Korschenbroich fördert gemäß bestehen- den Richtlinien Erholungsmaßnahmen für Seniorin- nen und Senioren sowie Schwerbehinderte mit einem Schwerbehindertengrad von 80 Prozent und mehr. Ziel der Förderung ist es, ältere Menschen und Schwer- behinderte, die aus eigenen Mitteln Urlaubsreisen und Erholungsmaßnahmen nicht bestreiten können, aus ihrer gewohnten Umgebung herauszuführen und ihnen Gelegenheit zur Erholung zu bieten. Erholungs- maßnahmen sollen zu einer allgemeinen Stärkung und Besserung des Lebensgefühls führen. Gefördert

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