Wegweiser für Seniorinnen und Senioren der Stadt Korschenbroich

22 Wohnen im Alter Wohnen im Alter Wohnberatungsagentur im Rhein-Kreis Neuss In der eigenen Wohnung bleiben – mithilfe von Woh- nungsanpassung Die überwiegende Zahl älterer Menschen möchte in ihrem gewohnten Lebensumfeld, also in ihrer Woh- nung, in ihrem Haus, bleiben. Mit zunehmendem Alter verändern sich die Ansprüche an das Wohnen, aber die meisten Wohnungen und Häuser entsprechen diesen veränderten Bedürfnissen nicht. Der Einstieg in die Badewanne ist zu hoch, die Stufen am Eingangsbereich können nicht mehr überwunden werden oder der Bal- kon wird aufgrund der Schwelle nicht mehr genutzt. Mithilfe von Wohnungsanpassungsmaßnahmen kön- nen diese Barrieren ausgeglichen werden. Die Maß- nahmen reichen von baulichen Veränderungen wie dem Einbau einer ebenerdigen Dusche, Handläufe und Rampen über den Einsatz von Hilfsmitteln bis hin zur Umorganisation der gesamten Wohnung: Auch für die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Demenz oder mit Sinneseinschränkungen gibt es sinnvolle Ver- änderungsmaßnahmen zur Erleichterung des Alltags. Wohnberatung hilft Ihnen, Ihre Wohnsituation so zu gestalten, dass sie Ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten angepasst ist. Die Mitarbeiter/-innen beraten Sie auf Wunsch kostenfrei auch in Ihrer Wohnung und infor- mieren dort über die Möglichkeiten der Wohnungs­ anpassung, über deren Finanzierung und unterstützen Sie bei der Umsetzung der Maßnahme. Ein Angebot für • ältere Menschen und ihre Angehörigen • Menschen mit Demenz • Menschen mit Pflegebedarf • Menschen mit Behinderung L L Auskunft und Beratung erhalten Sie beim Caritasverband Rhein-Kreis Neuss e. V. Wohnberatungsagentur Montanusstraße 42, 41515 Grevenbroich Telefon: 02181 238-382 Daneben berät Sie auch Ihre zuständige Pflegekasse. Wohngeld Wohnen kostet Geld – oft zu viel für den, der ein gerin- ges Einkommen hat. Deswegen gewährt der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe in Form von Wohngeld. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für die Mieter einer Wohnung, als Lastenzuschuss für die Eigentü- mer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Unerheblich für die Leistung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert oder frei finanziert wor- den ist. Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, ist abhängig von drei Faktoren: • der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Famili- enmitglieder • der Höhe des Gesamteinkommens • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belas- tung Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. L L Auskunft und Beratung erhalten Sie beim Amt für Soziales und Demografie der Stadt Korschenbroich Regentenstraße 1, 41352 Korschenbroich Für den Buchstabenbereich A – K: Telefon: 02161 613-112 Für den Buchstabenbereich L – Z: Telefon: 02161 613-170

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