Wegweiser für Seniorinnen und Senioren der Stadt Korschenbroich

7 Beratung und Information L L Auskunft und Beratung erhalten Sie beim Amt für Soziales und Demografie der Stadt Korschenbroich Regentenstraße 1, 41352 Korschenbroich Telefon: 02161 613-170 , sowie im Bürgerbüro. Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren Personen mit geringem Einkommen (Sozialleistungen) können auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden. Menschen mit Behinderung, denen das RF-Merkzeichen zuerkannt wurde, können eine Ermäßigung beantragen. Taubblinde Menschen können sich ebenfalls befreien lassen. Die Voraussetzungen weisen Sie bitte durch Beifügen der entsprechenden Unterlagen (z. B. Leistungsbe- scheide, Schwerbehindertenausweis) nach. Eine Vor- lage der Originalbelege ist nicht erforderlich, wenn Sie durch die Behörde, die die Leistung gewährt, oder die Stellen, die Aufgaben öffentlicher Verwaltung wahr- nehmen, die Vorlage des Originals bestätigen lassen. Beachten Sie, dass der Antrag unbedingt unterschrie- ben sein muss. Ohne Unterschrift ist der Antrag nicht gültig. Der Antrag ist an ARD, ZDF, Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln zu senden. Der Beitrags- service von ARD, ZDF und Deutschlandradio entschei- det danach über Ihren Antrag. Anträge und weitere Informationen erhalten Sie unter www.rundfunkbei- trag.de. L L Auskunft und Beratung erhalten Sie beim Amt für Soziales und Demografie der Stadt Korschenbroich Regentenstraße 1, 41352 Korschenbroich Telefon: 02161 613-170 , sowie im Bürgerbüro. Kriegsopferfürsorge Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, sich der Kriegsbeschädigten und deren Familienmitglieder anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder Voraussetzung Die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist nur möglich, wenn ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr festgestellt wurde. Ausstellung des Schwerbehindertenausweises Die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises ist lediglich durch die Schwerbehindertenstelle des Rhein-Kreises Neussmöglich. Eine erneute Ausstellung ist erforderlich, wenn der Schwerbehindertenausweis verloren gegangen, erheblich beschädigt oder unle- serlich geworden ist. Außerdem ist eine erneute Aus- stellung erforderlich, wenn die Gültigkeitsdauer des Ausweises abgelaufen ist. Die Ausstellung bzw. Verlän- gerung sollte rechtzeitig (etwa drei Monate) vor Ablauf des Schwerbehindertenausweises beantragt werden. Die vor dem 1. September 2014 ausgestellten (alten) Ausweise behalten ihre Gültigkeit. Wenn noch ein Ver- längerungsfeld frei ist, können diese bei persönlicher Vorsprache verlängert werden: • bei der Schwerbehindertenstelle des Rhein-Krei- ses Neuss (ist dort auch schriftlich möglich), • beim Bürger-Servicecenter im Kreishauses Neuss, Oberstraße 91, oder • bei der Stadtverwaltung. Diese Unterlagen benötigen Sie bei erster und erneu- ter Antragstellung: • aktuelles Lichtbild in Passbildformat (35 x 45 mm) bei Verlängerung eines alten Ausweises: • aktuelles Lichtbild in Passbildformat (35 x 45 mm) • den alten Schwerbehindertenausweis • unterschriebene Einwilligung zur dauerhaften Datenspeicherung L L Auskunft und Beratung erhalten Sie bei der Schwerbehindertenstelle Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich Telefon: 02181 601-0, Telefax: 02181 601-5099 E-Mail: schwerbehinderung@rhein-kreis-neuss.de

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