Seniorenwegweiser der Stadt Korschenbroich

24 Wohnen im Alter Wohnen im Alter Wohnberatungsagentur im Rhein-Kreis Neuss In der eigenen Wohnung bleiben – mithilfe von Wohnungsanpassung Die überwiegende Zahl älterer Menschen möchte in ihrem gewohnten Lebensumfeld, also in ihrer Wohnung, in ihrem Haus, bleiben. Mit zunehmendem Alter verändern sich die Ansprüche an das Wohnen, aber die meisten Wohnungen und Häuser entsprechen diesen veränderten Bedürfnissen nicht. Der Einstieg in die Badewanne ist zu hoch, die Stufen am Eingangsbereich können nicht mehr überwunden werden oder der Balkon wird aufgrund der Schwelle nicht mehr genutzt. Mithilfe vonWohnungsanpassungen können diese Barrieren ausgeglichen werden. Die Maßnahmen reichen von baulichen Veränderungen wie dem Einbau einer ebenerdigen Dusche, Handläufen und Rampen über den Einsatz von Hilfsmitteln bis hin zur Umorganisation der gesamten Wohnung: Auch für die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Demenz oder mit Sinneseinschränkungen gibt es sinnvolle Veränderungsmaßnahmen zur Erleichterung des Alltags. Wohnberatung hilft Ihnen, Ihre Wohnsituation so zu gestalten, dass sie Ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten angepasst ist. Die Mitarbeiter/-innen beraten Sie auf Wunsch kostenfrei auch in Ihrer Wohnung und informieren dort über die Möglichkeiten der Wohnungsanpassung, über deren Finanzierung und unterstützen Sie bei der Umsetzung der Maßnahme. Ein Angebot für • ältere Menschen und ihre Angehörigen • Menschen mit Demenz • Menschen mit Pflegebedarf • Menschen mit Behinderung L LAuskunft und Beratung erhalten Sie beim Caritasverband Rhein-Kreis Neuss e. V. Wohnberatungsagentur Montanusstraße 42, 41515 Grevenbroich Telefon: 02181 238-382 Daneben berät Sie auch Ihre zuständige Pflegekasse. L LBarrierefrei ist nicht gleich behindertengerecht Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass es zwischen der Begrifflichkeit „barrierefrei“ und „behindertengerecht“ einen Unterschied gibt. So ist eine Behinderung jeweils individuell. Menschenmit Sehbehinderung haben andere Bedürfnisse als beispielsweise Personen, die querschnittsgelähmt und deshalb auf den Rollstuhl angewiesen sind. Beide Menschen haben eine Behinderung, ein querschnittsgelähmter Mensch benötigt jedoch grundsätzlich eine anders gestaltete Wohnung als ein sehbehinderter Mensch. Eine behindertengerechte Wohnung wird deshalb nach der individuellen Behinderung gestaltet, während eine barrierefreie Wohnung grundsätzlich dahingehend zu gestalten ist, dass alle Wohnbereiche ungehindert erreicht werden können. © Robert Kneschke - stock.adobe.com

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=