Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Kronach

Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Programme Leistungen Quellenverweis/Bemerkung/weitere Informationen Bayerisches Wohnbauförderprogramm a) Schaffung von Eigenwohnraum durch Neubau, Änderung, Erweiterung oder Erst- und Zweiterwerb • Darlehen mit Zinssatz von 0,5 %, Laufzeit 15 Jahre, anschließend wird der Zinssatz an den Kapitalmarktzins angepasst. • Haushalte mit Kindern erhalten einen Zuschuss von 5000 Euro je Kind, Darlehen bei Bau und Ersterwerb max. 30 %, bei Zweiterwerb max. 40 % der förderfähigen Kosten Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Franz-Josef-Strauß-Ring 4 80539 München 44089 2192-02 33089 2192-13350 ÖÖpoststelle@stmb.bayern.de ÇÇwww.stmb.bayern.de/wohnen/ b) Anpassung von Wohnraum an die Behinderung (Umbau) • Menschen mit Behinderung erhalten bei Umbau einen Zuschuss bis zu 10.000 Euro, Zins- und tilgungsfrei, einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 1,0 % • Auch Treppenlifte und Rampen können nach Umbau in die Förderung fallen. Einkommensgrenze: Art. 11 BayWoFG Antrag vor Baubeginn beim zuständigen Landratsamt oder der kreisfreien Stadt. Vor Antragstellung ist ein Informationsgespräch zu führen (bei Mietwohnraum Antragstellung durch den Vermieter). Bayerisches Zinsverbilligungs- programm, BayernLabo Neubau, Erst- und Zweiterwerb mit Bindungsfrist • Darlehenshöhe beträgt 1/3 der Gesamtkosten; nicht weniger als 15.000 Euro • Zinssatz ca. 1 % unter banküblichen Konditionen. • Diese Leistungen können mit BayWoFG kumuliert beantragt werden. Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) Brienner Straße 22 80333 München 44089 2171-08 33089 2171-60 03 88 ÖÖinfo@bayernlabo.de ÇÇhttps://bayernlabo.de/ KfW Altersgerecht Umbauen-Kredit Ab 0,04 % effektiver Jahreszins, bis zu 50.000 Euro Kreditbetrag pro Wohneinheit. ÇÇwww.kfw.de/inlandsfoerderung/­ Privatpersonen/Bestandsimmobilien/ Barrierereduzierung/ 44Hotline: 0800 539 9002 für Eigentümer, Mieter und Vermieter Bitte beachten Sie: Die Bundesmittel für barrierereduzierende Maßnahmen können bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung aufgebraucht sein. Aktuelle Informationen dazu erhalten Sie auf der Webseite der KfW unter Förderprodukte – Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (Zuschuss 455-B). KfW Altersgerecht Umbauen- Investitionszuschuss Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz sowie zur Barrierereduzierung (10 % der förderfähigen Investitionskosten) und für den Standard Altersgerechtes Haus (12,5 % der förderfähigen Investitionskosten) in Höhe von mindestens 2.000 Euro und maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit (Zuschuss). Modernisierung von Mietwohnungen der Wohnungsgesellschaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse Zinsverbilligtes Darlehen bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Beispiel: Bei einer Belegungsbindung von 10 Jahren kann eine Wohnung mit bis zu 50.000 Euro gefördert werden. Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr oder Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) Kontaktdaten: Siehe oben. 27

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