Familienwegweiser für den Landkreis Kusel

20 Netzwerk „Kindeswohl und Kindergesundheit im Landkreis Kusel“ Das Netzwerk „Kindeswohl und Kindergesundheit im Landkreis Kusel“ konzipiert und organisiert zielgruppenorientierte, präventive Maßnahmen, unter Einbeziehung von Experten, Fachkräften und Netzwerkpartnern und vermittelt Hilfe­ suchende an weiterführende Hilfsangebote, beispielsweise Familienhebammen. Weitere Informationen: Netzwerk „Kindeswohl und Kindergesundheit im Landkreis Kusel“ E-Mail: info@kindeswohl-landkreis-kusel.de od er michael.heil-habermann@kv-kus.de Internet: www.kindeswohl-landkreis-kusel.de Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen Familienhebammen sind speziell ausgebildete Hebammen, die neben medizinischer und pflegerischer auch soziale Unterstützung und Beratung anbieten. Sie geben Ihnen Tipps, wie Sie die neuen Herausforderungen als Mutter oder Vater gut meistern können. Sie sind für Sie da und besuchen Sie zu Hause, wenn Sie Fragen zum Stillen oder zur Ernährung Ihres Kindes haben, Sie sich überfordert fühlen, im Umgang mit Ihrem Baby verunsichert sind oder allein sind und Hilfe brauchen. Familienhebammen begleiten Sie auf Wunsch während des ersten Lebensjahres Ihres Kindes. Ihre Unterstützung ist vertraulich. Es entstehen Ihnen keine Kosten. Einen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung durch eine Familienhebamme gibt es allerdings nicht. © Kreisverwaltung Kusel Broschüre Familienhebamme © Druckerei Koch, Kusel Die Fachkräfte in den Frühen Hilfen Die Fachkräfte in den Frühen Hilfen, auch bekannt als Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen im Landkreis Kusel sind staatlich examinierte Hebammen oder Kinderkrankenschwestern mit einer Zusatzqualifikation, deren Tätigkeit die Gesunderhaltung von Mutter, neugeborenem Kind und Familien in besonderen Lebenslagen fördern soll. Dabei liegt der Schwerpunkt der Arbeit auf der psycho­ sozialen und medizinischen Beratung und Betreuung durch aufsuchende Tätigkeit und Zusammenarbeit mit anderen Institutionenund Berufs- gruppen. Familienhebammen können die Familienbis zum vollendeten 1. Lebensjahr des Babies betreuen. Sie unterliegen der Schweigepflicht. Die Angebote sind für die Familien kostenfrei. Die Familienhebamme weist auch auf gesetzliche Ansprüche und auf finanzielle und sonstige Hilfen hin und vermittelt gegebenenfalls die Hilfe sozialer Dienste. Für den Land- kreis Kusel sind drei Familienhebammen / Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen tätig. Ein Kontakt lässt sich über die Koordi- natorinnen „Frühe Hilfen“ in den Geburtskliniken herstellen oder über die Einsatzkoordinierungsstelle für Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen des Landkreises Kusel Kreisverwaltung Kusel Trierer Straße 49 – 51, 66869 Kusel Telefon: 06381 424-117 E-Mail: info@kindeswohl-landkreis-kusel.de od er E-Mail: michael.heil-habermann@kv-kus.de Angebote und Betreuungseinrichtungen für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf Das Sozialpädiatrische Zentrum mit Frühförderung (SPZ) der Reha-West­ pfalz ist eine spezialisierte Einrichtung zur Untersuchung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Es arbeitet auf Überweisung der nieder- gelassenen Ärzte bei Entwicklungsbeeinträchtigungen, Behinderungen, Verhaltensauffälligkeiten, seelischen Störungen oder dem Verdacht darauf. Charakteristisch für das Vorgehen im SPZ ist die fachübergreifende Arbeitsweise auf medizinischem, psychologischem und pädagogisch- therapeutischem Gebiet, die Einbeziehung der Familienin die Behandlung, die Betreuung bis ins Jugendalter und die enge Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten und Therapeuten. Im Rahmen der Frühförderung besuchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SPZ Kindergärten und führen Hausbesuche durch.

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