Familienwegweiser für den Landkreis Kusel

33 Jakob-Muth-Schule Förderschwerpunkte Lernen und Sprache Hollerstraße 2, 66869 Kusel Telefon: 06381 42864100 E-Mail: sekretariat@jakob-muth-schule.de Internet: www.jmskusel.wordpress.com Janusz-Korczak-Schule Förderschwerpunkt Lernen Schulstraße 14, 67742 Lauterecken Telefon: 06382 993689 E-Mail: janusz-korczak-sfl.lauterecken@t-online.de Internet : korczak-schule-lauterecken.de Berufsbildende Schulen Schulzentrum Roßberg Berufsbildende Schule Kusel mit Berufsvorbereitungsjahr Inklusion (BVJI) Am Roßberg, 66869 Kusel Telefon: 06381 92420 E-Mail: info@bbs-kusel.de Internet: www.bbs-kusel.de Bildungs- und Teilhabeleistungen Die Bildungs- und Teilhabeleistungen sollen die Chancen für bedürftige Kinder und Jugendliche verbessern. Kinder von Eltern, die Arbeitslosen- geld II, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen und das 18., bzw. 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben Anspruch auf folgende Leistungen zu Bildung und Teilhabe, soweit sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Aus- bildungsvergütung erzielen: Kultur, Sport und Freizeit Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z. B. Mitgliedsbeiträge für den Fußball- / Turnverein, Besuch einer Musikschule, Teilnahme an einer Freizeit in den Ferien, usw.) können Sie für Ihr Kind bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres, monatlich 15 Euro für Beiträge und Gebühren beantragen. Mittagessen in Kita, Schule und Hort Wird vom Kindergarten oder Schule mittags eine warme Mahlzeit an- geboten, dann können Sie für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung die Kostenübernahme beantragen. Diese Kosten werden in voller Höhe übernommen. Schulbedarf Für Schulmaterialien Ihres Kindes, wie Ranzen, Stifte und Hefte, können Sie Schulbedarf beantragen. Die Auszahlung erfolgt im ersten Schulhalb- jahr (01.08.) in Höhe von 100 Euro, im zweiten Schulhalbjahr (01.02.) in Höhe von 50 Euro. Lernförderung Wenn Ihr Kind im Unterricht nicht mitkommt und eine notwendige Lern­ förderung nicht durch die Schule zur Verfügung gestellt werden kann, können Sie für Ihr Kind die Kostenübernahme für die Nachhilfe bean­ tragen. Eine entsprechende Bestätigung ist vom Klassen- bzw. Fachlehrer auszustellen. Tagesausflüge und Klassenfahrten Für die Teilnahme an Wandertagen oder eintägigen Ausflügen von Kita oder Schule, können Sie die Kostenübernahme für Ihr Kind beantragen. Die Kosten werden übernommen. Für mehrtägige Ausflüge / Klassenfahrten gilt das gleiche. Schülerbeförderung Besucht Ihr Kind eine nächstgelegene Schule und es entstehen Ihnen Be- förderungskosten, kann eine Kostenübernahme beantragt werden, soweit die Beförderungskosten nicht durch Zuschüsse Dritter gefördert werden. Zuständig für den Landkreis Kusel sind die Kreisverwaltung Kusel und das Jobcenter Landkreis Kusel. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Kreisverwaltung Kusel, Abteilung Jugend und Soziales Referat Leistungen zur Existenzsicherung Trierer Straße 49 – 51, 66869 Kusel Telefon: 06381 424-396 (Frau Blind) oder 06381 424-196 (Frau Kremer) E-Mail: Wohngeldstelle@kv-kus.de

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