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und im Rahmen der zur Verfügung ste-
henden Haushaltsmittel. Auf der Grund-
lage dieser Entscheidung wird ein Moder-
nisierungsvertrag zwischen Eigentümer
und Stadt abgeschlossen, welcher die
Durchführung und Förderung der Moder-
nisierung im Einzelnen regelt. Wichtig ist
jedoch, dass dieser Vertrag vor Beginn
der Sanierungsmaßnahme abgeschlossen
wird.
Durch die Einbeziehung des Gebäudes in
ein Sanierungsgebiet ergeben sich für den
Grundstückseigentümer neben den Vor-
teilen einer direkten Förderung folgende
Besonderheiten: Es müssen keine Erschlie-
ßungs- und Straßenausbaubeiträge nach
denKommunalabgabegesetzender Länder
geleistet werden. Jedoch wird nach Auf­
hebung des Sanierungsgebietes von jedem
Eigentümer einAusgleichsbetrag erhoben,
der sich an der sanierungsbedingten Wert-
steigerung des Grundstücks bemisst (gilt
nicht im vereinfachten Sanierungsver-
fahren).
Der Grundstückseigentümer hat zu beach-
ten, dass zur Absicherung der Sanierungs-
ziele eine schriftliche Genehmigung für
Rechtsvorgänge, wie z.B. Veräußerung
eines Grundstücks, Grundschuldbestellung
und Bauvorhaben einzuholen ist: Bei Kauf-
verträgen wird geprüft, ob der vereinbar-
te Kaufpreis dem Verkehrswert – ohne
Berücksichtigung der durch die Sanierung
oder die in Aussicht auf Sanierung einge-
tretene Werterhöhung – entspricht. Um
sanierungsbezogene Grundstücksspekula-
tionen zu verhindern, muss die Stadt ent-
sprechend den gesetzlichen Vorschriften
dem Vertrag die Genehmigung versagen,
wenn der vereinbarte Kaufpreis den sa-
nierungsunbeeinflussten Bodenwert we-
sentlich überschreitet.
Info
Auskünfte erteilt die Abteilung Stadt-
planung und Stadtentwicklung, Tel.
06341/13 - 6102.
7.3 Weitere Fördermöglichkeiten
für Sanierungsmaßnahmen
Die Kreditanstalt fürWiederaufbau (KfW)
und das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) bieten mehrere
zinsgünstige Darlehen und Förderpro-
Steuerliche Vorteile bei Gebäuden bei
denen es sich um Denkmale handelt
Bauliche Veränderungen an denkmalge-
schützten Gebäuden und Objekten grei-
fen fast zwangsläufig in die Substanz ein,
vor allem, wenn das Gebäude mit zeitge-
mäßemKomfort ausgestattet werden soll.
Einschneidende Umbaumaßnahmen er-
fordern viel Fingerspitzengefühl und Er-
fahrung. Hier müssen schon im frühen
PlanungsstadiumArchitekt und Denkmal-
schützer zu Rate gezogen werden.
Für Denkmaleigentümer stellt sich die Fra-
ge, wie sie die Mittel für die Sanierung
ihres Objektes aufbringen. Zur Finanzie-
rung der denkmalgerechten Sanierung
können ggf. Mittel der Bundesländer,
Landkreise undGemeinden zur Verfügung
gestellt werden. Informationen hierüber
erteilt die Untere Denkmalschutzbehörde.
Neben Zuschüssen können auch steuerli-
che Vergünstigungen durch erhöhte Ab-
setzungen von Herstellungskosten oder
Erhaltungsaufwendungen bei Baudenk-
mälern in Anspruch genommen werden.
Info
Welche Finanzierungsquellen zur Ver-
fügung stehen, sind in der Schriftenrei-
he des deutschen Nationalkomitees für
Denkmalschutz, Band 59 – Denkmäler
imPrivateigentum– Hilfe durch Steuer­
erleichterungen – veröffentlicht. Die
Schriftenreihe kann bezogen werden
unter
er Tel. 0228/99681
- 3554.
Nähere Auskunft dazu erteilt auch das
örtliche Finanzamt.
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7. Fördermöglichkeiten
gramme an. Mit der Maßnahme darf häu-
fig erst begonnen werden, wenn ein
schriftlicher Förderbescheid vorliegt. Des-
wegen sollten Sie sich imVorfeld informie-
ren und verschiedene Angebote verglei-
chen.
Egal welche offizielle Stelle für die Förde-
rung einspringen soll, beantragen Sie auf
jeden Fall frühzeitig die finanziellen Mit-
tel. Außerdem ist es ratsam, möglichst
mehrere Sanierungsmaßnahmen zusam-
menzufassen – gefördert werden in erster
Linie Maßnahmenkombinationen. Ener-
gieberater helfen Ihnen bei der Abstim-
mung des Energiekonzeptes auf mögliche
Förderprogramme. Fördermittel sind in
der Regel auf eine bestimmte jährliche
Höhe begrenzt.
Neben den Förderprogrammen der KfW
und des BAFA gibt es noch zahlreiche wei-
tere Förderprogramme auf Bundes-, Lan-
des- und kommunaler Ebene. Einen um-
fassenden Überblick können Sie sich mit
Hilfe der Förderdatenbank der Deutschen
Energie Agentur verschaffen.
Info
Informationen über
er
die kostenlose Energie-Hotline der
dena, Chausseestraße 128a, 10115 Ber-
lin, Info-Tel. 0800/736734.
Weitere Informationen im Internet:
7.4 Steuerliche Vorteile
Steuerliche Vorteile bei Gebäuden in
­Sanierungs- und Entwicklungsgebieten
Grundstückseigentümer können außer
einer direkten Förderung auch steuerliche
Vergünstigungen für Grundstücke im Sa-
nierungs-/Entwicklungsgebiet inAnspruch
nehmen, wenn sie eine Modernisierung
oder Instandsetzung zu Beseitigung von
Missständen und Mängeln planen. Vor
Beginn der Baumaßnahme ist eine vertrag-
liche Vereinbarung zwischen dem Eigen-
tümer und der Stadt abzuschließen.
Info
Nähere Auskunft dazu erteilt Ihnen
auch das örtliche Finanzamt.
(Quelle