Maßnahmen zur Wohnraumanpassung für die Stadt Landshut

19 Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel oder Alltagshilfen? Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel oder Alltagshilfen? Es gibt inzwischen unzählige Hilfsmittel, die im Alltag das selbstständige Leben ermöglichen bzw. erleichtern, ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Doch wo genau besteht der Unterschied zwischen Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel oder Alltagshilfen? Hilfsmittel sind immer notwendig, um den Betroffenen bei der Bewältigung von Krankheiten oder einer Behinderung das Leben zu erleichtern und in einigen Fällen sogar zur Genesung beizutragen. Dazu zählen sowohl Rollstühle, Rollatoren, orthopädische Schuhe und Schuheinlagen als auch Prothesen, Kompressionsstrümpfe, Haltegriffe, Hörgeräte oder Sehhilfen. Auch wenn die Produkt- palette sehr breit ist, finanzielle Unterstützung von der Krankenkasse erhalten Sie nur dann, wenn diese im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt (siehe § 33 SGB – Sozialgesetzbuch) sind und sie eine ärztliche Verordnung erhalten haben. Pflegehilfsmittel werden – wie der Name schon sagt – in der häuslichen Pflege benötigt, um den Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Gleichzeitig dienen sie zur Linderung von Beschwerden, wenn dadurch unnötig Schmerzen vermieden werden. Sie er- leichtern den Pflegealltag enorm und unterstützen die Angehörigen der Betroffenen ebenfalls. Das können zum Beispiel Anti-Dekubitus-Matratzen, Pflegebetten, Badewannenlifter, Duschstühle, Haltegriffe oder WC-Sitzerhöhungen sein. Wenn in bestimmten Fällen die Finanzierung nicht von der Krankenkasse übernommen wird, können die Pflegebedürftigen bei der Pflegeversicherung einen Antrag stellen. Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmittel haben nur Pflegebedürftige, die vom Medizinischen Dienst (MD) bereits in einen Pflegegrad eingestuft worden sind (siehe § 40 SGB – Sozialgesetzbuch XII). © Photographee/AdobeStock © Landkreis Tirschenreuth-Musterwohnung © Colourbox.de © navintar/AdobeStock

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