Maßnahmen zur Wohnraumanpassung für die Stadt Landshut

28 Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Bevor Sie mit der Planung von Umbaumaß- nahmen beginnen, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einer Wohnberatung können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maßnahmen wichtig. Denn Pflege- kassen unterstützen ab Pflegegrad 1 im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit. Falls später weitere Umbauten benötigt werden sollten, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst ermöglichen, erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürftigen beziehungsweise die Pflegeperson verringern. Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Förderprogramme und Bewilligungskrite- rien. Deshalb sollten Sie sich unbedingt vor Baube- ginn nach einer Förderung durch Ihr Bundesland oder durch Ihre Kommune erkundigen. Weitere Infor- mationen bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie bei der Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer, Telefon: 089 13988080 oder unter: www.beratungsstelle-barrierefreiheit.de. Programme Leistungen Quellenverweis/Bemerkung/ weitere Informationen Bayerisches Wohnbauförderprogramm a) Schaffung von Eigenwohnraum durch Neubau, Änderung, Erweiterung oder Erst- und Zweiterwerb ƒƒ Darlehen mit Zinssatz von 0,5 Prozent, Laufzeit 15 Jahre, anschließend wird der Zinssatz an den Kapitalmarktzins angepasst. ƒƒ Haushalte mit Kindern erhalten einen Zuschuss von 7.500 Euro je Kind, Darlehen bei Bau und Ersterwerb max. 30 Prozent, bei Zweiterwerb max. 40 Prozent der förderfähigen Kosten Einkommensgrenze: Art.11 BayWoFG Antrag vor Baubeginn bei Wohneigentum bei der Stadt Landshut, Amt für Bauaufsicht, Wohnraumförderung Luitpoldstraße 29, 84034 Landshut einreichen. Für Information und Beratung wenden Sie sich an Ansprechpartnerin Frau Schalk, Telefon: 0871 88-1836 oder E-Mail an: bauaufsicht@landshut.de Bei Mietwohnraum Antragstellung durch den Vermieter vor Baubeginn bei der Regierung von Niederbayern – Sachgebiet 35 – Wohnungswesen Mietwohnungsförderung für Menschen mit Behinderung Regierungsplatz 540, 84028 Landshut Telefon: 0871 808-1466 oder E-Mail an: wohnungswesen@reg-nb.bayern.de b) Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (Umbau) ƒƒ Menschen mit Behinderung erhalten bei Umbau einen Zuschuss bis zu 10.000 Euro (Bagatellgrenze: 1.000 Euro), in Form eines zins- und tilgungsfreien Darlehens, das sich nach fünf Jahren in den Zuschuss umwandelt, einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 1,0 Prozent Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm, BayernLabo Neubau, Erst- und Zweiterwerb mit Bindungsfrist ƒƒ Darlehenshöhe beträgt bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten; aber nicht weniger als 15.000 Euro ƒƒ Zinssatz hängt von der Kapitalmarktzinsentwicklung ab ƒƒ Diese Leistungen können mit BayWoFG kumuliert beantragt werden Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) Brienner Straße 22, 80333 München Telefon: 089 2171-08 Fax: 089 2171-60 03 88 E-Mail: info@bayernlabo.de Internet: www.bayernlabo.de © contrastwerkstatt/AdobeStock

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