Ein Leben lang zu Hause wohnen im Landkreis Landsberg

23 Bevor Sie mit der Planung der Umbaumaßnahmen beginnen, sollten Sie sich fachkundig beraten lassen. Bei einer Wohnraumberatung können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der bau­ lichen Maßnahmen wichtig. Denn Pflegekassen unterstützen bei Vorliegen eines Pflegegrades im Rahmen der Pflege­ leistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit bis zu 4.000 Euro. Sollten später weitere Umbauten nötig werden, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst ermöglichen oder erheblich erleichtern oder die Belastung für die Pflegebedürf­ tigen beziehungsweise die Pflegepersonen verringern. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barriere­ freiheit und Selbstständigkeit führt, sollten Sie über eine Programme Leistungen Quellenverweis/Bemerkung/ weitere Informationen Bayerisches Wohnbauförderprogramm a) Schaffung von Eigen- wohnraum durch Neubau, Änderung, Erweiterung oder Erst- und Zweiterwerb ●● Darlehen mit Zinssatz von 0,5 Prozent, Laufzeit 15 Jahre, anschließend wird der Zinssatz an den Kapitalmarktzins ange­ passt. Darlehen bei Bau und Ersterwerb max. 30 Prozent, bei Zweiterwerb max. 40 Pro­ zent der förderfähigen Kosten ●● Haushalte mit Kindern erhalten einen Zuschuss von 5.000 € je Kind ●● Zuschuss bei Zweiterwerb oder Ersatz­ neubau 10 Prozent der förderfähigen Kosten, max. 30.000 € https://www.stmb.bayern.de/wohnen/ foerderung/index.php Einkommensgrenze: Art.11 BayWoFG Antrag vor Baubeginn beim Landratsamt (LRA) Landshut wohnraumfoerderung@landkreis-landshut.de bei Mietwohnraum bei der Regierung von Niederbayern http://regierung.niederbayern.bayern.de b) Anpassung von Wohn- raum an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinde- rung (Umbau) ●● Menschen mit Behinderung erhalten bei Umbau einen Zuschuss bis zu 10.000 €, Zins- und tilgungsfrei, einmaliger Verwal­ tungskostenbeitrag von 1,0 Prozent, nach Ablauf der 5-jährigen Belegungsbindung Erlass der Darlehensschuld, Bagatell- grenze von 1.000 € https://www.stmb.bayern.de/wohnen/ foerderung/index.php Einkommensgrenze: Art.11 BayWoFG Antrag vor Baubeginn beim LRA Landshut wohnraumfoerderung@landkreis-landshut.de bei Mietwohnraum bei der Regierung von Niederbayern http://regierung.niederbayern.bayern.de Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm, BayernLabo Neubau, Erst- und Zweit- erwerb von Eigenwohnraum mit Bindungsfrist ●● Darlehenshöhe beträgt bis zu 1/3 der Gesamtkosten; Bagatellgrenze von 15.000 € ●● Zinssatz ist bei der Bewilligungsstelle oder der BayernLabo zu erfragen ●● zu Beginn 1 Prozent Tilgung zzgl. ersparte Zinsen ●● Zinsfestschreibung von 10, 15 oder 30 Jahren mit unterschiedlichen Tilgungsmodalitäten ●● Diese Leistungen können mit BayWoFG kumuliert beantragt werden https://www.stmb.bayern.de/wohnen/ foerderung/index.php Einkommensgrenze: Art.11 BayWoFG Antrag vor Baubeginn beim LRA Landshut wohnraumfoerderung@landkreis-landshut.de neue Wohnung nachdenken. Die Pflegeversicherung bezuschusst bei Vorliegen eines Pflegegrades auch den Umzug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme der Wohnraumanpassung. Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht Weitere Informationen bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie direkt bei der Beratungsstelle Barrierefreies Bauen der Bayerischen Architektenkammer, Telefon: 089 13988080 oder unter www.byak de . Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten

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