Bauen, Leben und Wohnen im Amt Langballig

14 ältere Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besonde- re Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Bei Gelenkerkrankungen oder ähnlichen körperlichen Beeinträch- tigungen kann die Bewältigung des Alltags oftmals schon daran scheitern, wenn der Zugang zurWohnung imdritten Stockmangels Fahrstuhl erheblich erschwert wird. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber für alle Neubauten mit mehreren Stockwerken Fahr- stühle als Teil des barrierefreien Wohnens vorgeschrieben. Bei der barrierefreien Wohnraumgestaltung ist vor allem darauf zu achten, dass alle Räume und Alltagsgegenstände ungehindert und gefahrlos genutzt werden können. Ein Bewegungsmelder, der das Licht selbsttätig ein- und ausschaltet, oder automatisierte Rollläden sind nützliche Hilfsmittel. Das Badezimmer sollte im Hinblick auf die Dusche möglichst ebenerdig sein. Griffe in Reich- weite erleichtern außerdem das Duschen, Baden oder Waschen am Waschbecken. Barrierefrei ist nicht gleich behindertengerecht Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass es zwischen der Begrifflich- keit „barrierefrei“ und „behindertengerecht“ einen Unterschied Leben und Wohnen gibt. So ist eine Behinderung jeweils individuell. Menschen mit Sehbehinderung haben andere Bedürfnisse als beispielsweise Per- sonen, die querschnittsgelähmt und deshalb auf den Rollstuhl an- gewiesen sind. Beide Menschen haben eine Behinderung, ein querschnittsgelähmterMensch benötigt jedoch grundsätzlich eine anders gestaltete Wohnung als ein sehbehinderter Mensch. Eine behindertengerechte Wohnung wird deshalb nach der individuel- len Behinderung gestaltet, während eine barrierefreie Wohnung grundsätzlich dahingehend zu gestalten ist, dass alleWohnbereiche ungehindert erreicht werden können. Wohnraumanpassung EineWohnraumanpassung soll Ihnen oder IhrenAngehörigen das selbstständige Leben in IhremZuhause erleichtern, sowohl im Alter als auch bei Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. Bevor Sie jedoch Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einemWohnbe- rater können Sie sich einen Überblick über die Veränderungs­ möglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, sollten Sie anschlie- ßend Ihre Pläne mit Ihrem Vermieter besprechen, denn er muss derWohnungsanpassung zustimmen. Eine Beratung ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maß- nahmen wichtig. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barrierefreiheit und Selbstständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Woh- nung nachdenken. Die Pflegeversicherung bezuschusst auch den Seniorenumzug in eine barrierefreie Wohnung als Maß- nahme der „Wohnraumanpassung für Senioren“. Über 50 Jahre Malereibetrieb Newe Malereibetrieb Inge Arp Malermeisterin • Malerarbeiten • Bodenbelagsarbeiten • Wärmedämmung • Alte Maltechniken Neukirchener Weg 5 · 24989 Dollerup · Telefon 04636 / 1042 www.inge-arp.de

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