Ratgeber für den Trauerfall Friedhof Langen

9 Im Falle des Todes … … sollten die in der nachfolgenden Übersicht aufgeführ- ten Formalitäten und Bestattungsvorbereitungen erledigt werden: Was muss ich sofort regeln? • Den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Woh- nung eingetreten ist. Der Arzt stellt die Todesbescheini- gung aus. Ist die Todesursache unklar, muss eine amt- liche Ermittlung erfolgen. Im Krankenhaus oder Heim wird dies ohne Zutun der Angehörigen veranlasst. • Ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Der Bestat- ter wird mit Ihnen alles besprechen und für Sie alles Notwendige regeln. Dieses Unternehmen kann auf Wunsch auch einen Teil der folgenden Aufgaben über- nehmen: • Die Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen • Bestattungsform und Grab festlegen (z. B. Erd- oder Feuerbestattung, Wahl-, Reihen- oder Urnengrab) • Sarg und Ausstattung auswählen • Termin für die Trauerfeier und die Beerdigung festle- gen; gegebenenfalls Unterbringungsmöglichkeiten für angereiste Verwandte organisieren • Angehörige und nahe Freunde benachrichtigen und eventuell um Hilfe bitten • Bestattungsablauf besprechen mit nahen Angehöri- gen, Bestatter und Pfarrer sowie Ausgestaltung der Trauerfeier regeln (Gottesdienst, Grabreden, musikali- sche Umrahmung, Dekoration, Kondolenzliste etc.) • Pfarrer oder Trauerredner Informationen über die ver- storbene Person zukommen lassen • Druckerei beauftragen wegen Sterbeanzeige bzw. Ster- bebildern • Traueranzeige verfassen und bei der Zeitung aufgeben • Bei Versendung von Trauerbriefen Text und Adressen- liste zusammenstellen

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