Ratgeber für den Trauerfall Friedhof Langen

16 Trauerfeier und Beerdigung War ein Verstorbener Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft und lässt sich diese Zugehörigkeit durch die Meldedatei bzw. durch die Heiratsurkunde oder das Eheregister beim Standesamt nachweisen, so wird die Konfessionszugehörigkeit in die Sterbeurkunde ein- getragen, sofern die Angehörigen damit einverstanden sind. Für das Pfarramt, welches für die kirchliche Beerdigung zuständig ist, gilt dies gleichzeitig als Nachweis, dass der Verstorbene seiner Kirche bis zum Tod angehörte. Die nächsten Angehörigen sollten zweckmäßigerweise direkt mit dem zuständigen Pfarramt Kontakt aufnehmen, um ein Gespräch zur Vorbereitung der kirchlichen Beerdi- gung zu vereinbaren. Falls keine kirchliche Beerdigung gewünscht wird, ist das beauftragte Bestattungsunter- nehmen auf Wunsch gerne bereit, einen Trauerredner zu vermitteln. Gleiches gilt für Art und Form der Ausgestal- tung der Trauerfeier. Das Abschiednehmen vom Verstorbenen am offenen Sarg ist grundsätzlich möglich, aber mit der Friedhofsverwal- tung zu vereinbaren. Blumenschmuck Ob nach den Wünschen, die der Verstorbene zu Lebzeiten geäußert hat, oder nach den Vorstellungen der Angehöri- gen – für Grün und Blumenschmuck als würdigen Rahmen für eine Trauerfeier sind die Floristen und Gärtner Ihre direkten Ansprechpartner. Bei Ihnen finden Sie kompetente Beratung, individuelle Gestaltungsvorschläge und umfassenden Service; die Umsetzung Ihrer Vorgaben steht dabei stets im Vorder- grund. Außerdem stehen die Floristen und Gärtner für die weitere Grabpflege und Gestaltung des Grabschmuckes zur Verfügung. Art und Umfang der Leistungen bestim- men Sie ganz nach Ihren persönlichen Vorstellungen – die Floristen und Gärtner garantieren Ihnen ein gepflegtes Grab für einen langen Zeitraum.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=