Ratgeber für den Trauerfall Friedhof Langen

4 Friedhofsverwaltung Bei einem Trauerfall stellt sich auch immer die Frage nach der Art und dem Ort der Bestattung. In der Regel richtet sich dies zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäu- ßert, so vertraut er in der Regel darauf, dass seine Ange- hörigen seinen Willen erfüllen werden. Rechtlich bindend sind jedoch getroffene Äußerungen nur dann, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst wurden. Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, sind die Angehörigen grundsätzlich berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestal- tung zu entscheiden. Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem aller Verwandten. Hinterlässt der Verstorbene kei- nen Ehegatten, geht der Wille der Kinder oder ihrer Ehe- gatten dem der übrigen Verwandten, der Wille näherer Verwandter dem der entfernteren Verwandten oder des Verlobten vor. Zuständig für alle mit der Bestattung zusammenhängen- den Friedhofsangelegenheiten, auch im Hinblick auf die Höhe der von der Bestattungsform abhängigen Friedhofs- gebühren, ist die Friedhofsverwaltung. Kontakt Kommunale Betriebe Langen Friedhofsverwaltung Telefon: 06103 595-485/-486 Mobil: 0172 6723870 Telefax: 06103 595-488 E-Mail: friedhof@kbl-langen.de Internet: www.friedhof-langen.de

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