Familienwegweiser Nürnberger Land

Finanzen Anspruch auf Elterngeld haben Sie als Mutter oder Vater, wenn Sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben, es selbst betreuen und nicht oder nur bis maximal 30 Wochenstunden erwerbstätig sind. Für Ausländerinnen und Ausländer gelten ggf. zusätzliche Voraussetzungen. Entfällt kein Einkommen, wird ein Mindestbetrag gezahlt (300,– Euro beim Basiselterngeld, 150,– Euro beim ElterngeldPlus). War die Antragstellerin/der Antragsteller berufstätig, beträgt die Elterngeldleistung zwischen 65 % und 67 % vom Verdienstausfall des durchschnittlichen bereinigten monatlichen Nettoeinkommens der 12 Kalendermonate vor der Geburt des Kindes (max. 1.800,– Euro beim Basiselterngeld, max. 900,– Euro beim ElterngeldPlus). Sonderregelungen gibt es bei Geringverdienern, Geschwisterkindern, Mehrlingsgeburten und bei Teilzeittätigkeit. Für Geburten ab 01.07.2015 kann Elterngeld in zwei Varianten (jeweils einzeln oder auch in Kombination miteinander) beantragt werden als: AA Basiselterngeld (für max. 14 Lebensmonate für beide Elternteile) AA ElterngeldPlus (1 Basiselterngeld-Monat entspricht 2 ElterngeldPlus-Monaten; dieses lohnt sich durch die längere Auszahlungszeit somit für alle Eltern, die mehr als den Mindestbetrag an Elterngeld erhalten und die im Bezugszeitraum erwerbstätig sind) Elterngeld AA (Partnerschafts-)Bonus (vier zusätzliche aufeinanderfolgende Bonusmonate, wenn beide Elternteile zeitgleich zwischen 25 – 30 Wochenstunden arbeiten. Auch für Alleinerziehende möglich.) Nähere Infos erhalten Sie beim: AA Zentrum Bayern – Familie und Soziales, Region Mittelfranken Bärenschanzstraße 8 a, 90429 Nürnberg B B0911 928-0 Informationen im Internet unter: www.zbfs.bayern.de www.bmfsfj.de www.schwanger-in-bayern.de Auskünfte auch bei den Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen, siehe Seite 20. 41 Finanzen |

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