Familienwegweiser Nürnberger Land

Betreuungsgeld Das Betreuungsgeld soll Eltern unterstützen, die die Betreuung ihres ein- oder zweijährigen Kindes selbst übernehmen oder familiär oder im privaten Umfeld organisieren. Die Leistung ist unabhängig von Einkommen und Erwerbstätigkeit der Eltern. Das Betreuungsgeld beträgt 250,– Euro pro Monat für jedes Kind. Ab dem dritten Kind gibt es 300,– Euro monatlich. Antragstellung beim: AA Zentrum Bayern – Familie und Soziales, Region Mittelfranken Bärenschanzstraße 8 a, 90429 Nürnberg B B0911 928-0 www.zbfs.bayern.de Informationen zum Betreuungsgeld finden Sie unter: www.betreuungsgeld.bayern.de Bei Fragen: Servicetelefon 0931 32090929 Unabhängig vom Einkommen können Sie in Bayern Familiengeld erhalten, und zwar monatlich: AA für jedes Kind vom 13. bis 36. Lebensmonat 250,– Euro pro Monat AA ab dem dritten Kind 300,– Euro pro Monat Antragstellung beim: AA Zentrum Bayern – Familie und Soziales, Region Mittelfranken Bärenschanzstraße 8 a, 90429 Nürnberg B B0911 928-0 www.zbfs.bayern.de Informationen zum Landeserziehungsgeld finden Sie unter: www.schwanger-in-bayern.de Bayerisches Familiengeld Baudarlehen Familien sowie Paare mit Kinderwunsch können, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, zinsgünstige staatliche Baudarlehen erhalten. Gefördert werden die Schaffung von Eigenheimen und selbst genutzten Eigentumswohnungen durch Neubau oder Umbau sowie der Kauf von bestehenden Eigenheimen oder Eigentumswohnungen. Über die Voraussetzungen der Förderung informiert: AA Landratsamt Nürnberger Land Wohnungsbauförderung Waldluststraße 1, 91207 Lauf a.d.Pegnitz B B09123 950-6419 Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren informiert auf ihrer Website www.stmi.bayern.de über Fördermittel in Bayern vom Wohngeld über behindertengerechte Anpassung des Wohnraumes bis hin zum „Experimentellen Wohnungsbau“. 42 | Finanzen © Dron – Fotolia

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=