Familienwegweiser Nürnberger Land

Leistungen bei Arbeitslosigkeit Als Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bei Arbeitslosigkeit kommen Arbeitslosengeld oder die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) infrage. Nicht erwerbsfähige Personen, die mit einem Bezieher oder einer Bezieherin von Arbeitslosengeld II in Haushaltsgemeinschaft leben, haben Anspruch auf Sozialgeld. Arbeitslosengeld beantragen Sie entweder bei der Hauptagentur in Nürnberg (zuständig für Altdorf b. Nürnberg, Burgthann, Feucht, Schwarzenbruck und Winkelhaid) oder bei der Geschäftsstelle in Lauf a.d. Pegnitz (zuständig für alle anderen Gemeinden im Nürnberger Land). Arbeitslosengeld II beantragen Sie immer beim Jobcenter Nürnberger Land mit Sitz in Lauf a.d.Pegnitz. AA Agentur für Arbeit Nürnberg Richard-Wagner-Platz 5, 90443 Nürnberg B B0800 4555500 www.arbeitsagentur.de AA Agentur für Arbeit – Geschäftsstelle Lauf a.d.Pegnitz Hersbrucker Straße 52 c, 91207 Lauf a.d.Pegnitz B B0800 4555500 AA Jobcenter Nürnberger Land Hersbrucker Straße 52 c, 91207 Lauf a.d.Pegnitz B B09123 980-218 Persönliche Beratung bei Fragen zum Arbeitslosengeld erhalten Sie auch bei den Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände (siehe Seite 31). Ausführliche Informationen im Internet unter: www.arbeitsagentur.de (Service von A bis Z / Geldleistungen / Sicherung des Lebensunterhalts) Kindergeld / Kinderfreibetrag Kindergeld gibt es grundsätzlich für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr, für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr. Gezahlt werden für das 1. und 2. Kind je 204,– € 3. Kind 210,– € 4. und jedes weitere Kind je 235,– € Informationen zum Kindergeld / Kinderfreibetrag erhalten Sie bei der: AA Agentur für Arbeit – Familienkasse Solgerstraße 1, 90402 Nürnberg B B0800 4555530 www.bmfsfj.de Kinderzuschlag für Geringverdiener Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Eltern, die mit ihrem Einkommen zwar den eigenen Bedarf (im Sinne der Regelungen des Arbeitslosengelds II) decken können, nicht aber den ihrer Kinder. Kinder und ihre Familien sollen dadurch unabhängig von Arbeitslosengeld II werden. Der Anspruch auf Kinderzuschlag entfällt, AA wenn das Einkommen der Eltern den gesamten Familienbedarf deckt oder AA wenn die Familie auch mit Kinderzuschlag noch auf ergänzendes Arbeitslosengeld II angewiesen wäre. Der Zuschlag beträgt bis zu 205,– Euro pro Monat und Kind. Er wird für unter 25 Jahre alte, im Haushalt der Eltern lebende Kinder gezahlt. Antragstellung bei der AA Agentur für Arbeit – Familienkasse Solgerstraße 1, 90402 Nürnberg B B0800 4555530 43 Finanzen |

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