Familienwegweiser Nürnberger Land

Babysittervermittlung AA Evangelisches Familienhaus Lauf e.V. Siebenkeestraße 5, 91207 Lauf a.d.Pegnitz B B09123 9998400 www.familienhaus-lauf.de AA Mehrgenerationenhaus Röthenbach Karlstraße 2, 90552 Röthenbach B B0911 2176950 E-Mail: info@mgh-nuernberger-land.de AA Familienbeauftragte der Stadt Hersbruck B B09151 822 577 E-Mail: stefan.sabine.sauer@gmx.net AA Landratsamt Nürnberger Land Bündnis für Familie / Kreisentwicklung B B09123 950 6057 E-Mail: bff@nuernberger-land.de AA BRK Kreisverband Nürnberger Land B B09123 940 30 E-Mail: info@kvnl.brk.de Kinderkrippen In Kinderkrippen werden – je nach Einrichtung – Kinder ab acht Wochen bzw. ab sechs Monaten betreut. Ein flächendeckendes Betreuungsangebot für die Jüngsten ist damit gewährleistet. Eine Liste der Einrichtungen finden Sie auf der Website des Landratsamtes (www.nuernberger-land.de >Das Landratsamt >Jugend, Familie und Soziales >Amt für Familie und Jugend). Kindergärten und Häuser für Kinder Traditionell betreuen Kindergärten Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt. Durch die Öffnung für jüngere Kinder (in der Regel ab zwei Jahre) sowie für Schulkinder haben sich viele Kindergärten zu Kindertagesstätten bzw. zu einem „Haus für Kinder“ entwickelt und dies auch durch entsprechende Namensgebung zum Ausdruck gebracht. Eine Liste aller Einrichtungen finden Sie auf der Website des Landratsamtes (www.nuernberger-land.de >Das Landratsamt >Jugend, Familie und Soziales >Amt für Familie und Jugend). Unter www.kita-bayern.de präsentieren sich viele Einrichtungen mit detaillierten Informationen zu pädagogischen Schwerpunkten, Öffnungszeiten, Elternbeiträgen etc. Kitas in Bayern nehmen grundsätzlich Kinder mit (drohenden) Behinderungen auf. Unabhängige Beratung bieten die sog. EUTBs (ergänzende unabhängige Teilhabeberatung/siehe S.31). Außerdem können sich Eltern auch an die Fachberatung für Kitas im Landratsamt wenden. Kinder mit Behinderung können auch Regelschulen und Ganztagsangebote wahrnehmen. Auf Antrag beim Bezirk oder Kommune erhalten sie dabei eine/n Schulbegleiter/in bzw. eine individuelle Assistenz, die auch für den Schulweg zuständig sein kann. Um die volle Förderung zu bekommen, müssen Eltern einen Antrag auf Eingliederungshilfe beim Bezirk, nach Schuleintritt ggf. am Jugendamt stellen. Angebote für Schulkinder Traditionell sind es die Kinderhorte, die Schulkinder nach dem Unterricht betreuen – in erster Linie Grundschüler, im Einzelfall auch ältere Kinder. Geboten werden Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und Freizeitgestaltung in Neigungsgruppen und freiem Spiel. Vorteil der Kinderhorte: Sie beschäftigen ausschließlich Fachpersonal, haben lange Öffnungszeiten (bis gegen 17.00 Uhr) und sind auch in den Ferien geöffnet. Kinderbetreuung 49 Kinderbetreuung |

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