Ein Leben lang zu Hause wohnen im Nürnberger Land

Innerhalb der stationären Pflege bleiben die Eigenanteile ab Pflege­ grad 2 einheitlich. Das heißt, dass wenn sich der Pflegegrad erhöht, der Eigenanteil deswegen nicht steigt. Darüber hinaus gilt Pflegegrade Geldleistung ambulant Sachleistung ambulant Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden) Leistungsbetrag vollstationär Pflegegrad 1 125 Euro 125 Euro Pflegegrad 2 316 Euro 689 Euro 125 Euro 770 Euro Pflegegrad 3 545 Euro 1.298 Euro 125 Euro 1.262 Euro Pflegegrad 4 728 Euro 1.612 Euro 125 Euro 1.775 Euro Pflegegrad 5 901 Euro 1.995 Euro 125 Euro 2.005 Euro Quelle: Bundesministerium für Gesundheit ein Bestandschutz: Falls Pflegebedürftige nach der Neuregelung nur noch Anspruch auf geringere Leistungen der Pflegversicherung hätten, wird dieser Differenzbetrag durch die Pflegekasse gedeckt. Durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs haben mehr Menschen einen Anspruch auf Pflegeleistung. Daraus ergab sich ein Anstieg des Beitragssatzes der Pflegeversicherung ab dem 1. Januar 2017 um 0,2 Prozentpunkte. Landespflegegeld Bayern Die Bayerische Staatsregierung investiert 400 Millionen Euro, damit Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 zusätzlich 1.000 Euro pro Jahr bekommen. Über diesen Betrag kann die pflegebedürftige Person frei verfügen. Hierzu muss ledig­ lich ein einmaliger Antrag bei der Landespflegegeldstelle in München gestellt werden. Das Online-Formular und nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.landespflegegeld.bayern.de Pflegearten Nicht nur Unfälle und Krankheiten, sondern auch altersbedingte körperliche und psychische Beeinträchtigungen können zu erheb­ lichen Problemen bei der Alltagsbewältigung führen. Ganz im Interesse der Betroffenen gibt es verschiedene Pflegearten, die zuhause oder in einer professionellen Einrichtung genutzt werden können. Ob Sie als pflegebedürftige Person in den eigenen vier Wänden von einem Angehörigen oder einer ausgebildeten Pflegekraft versorgt werden oder ob Sie eine stationäre Einrichtung besuchen, hängt in erster Linie von Ihrer Entscheidung ab. Dabei kommen verschiedene Faktoren ins Spiel, wie der Grad der Pflegebedürftig­ keit, die Höhe der Pflegekosten und die bauliche Beschaffenheit der eigenen Wohnung. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie sich über die unterschied­ lichen Möglichkeiten informieren und beraten lassen. Durch die Pflegeberater und Pflegeberaterinnen Ihrer Krankenkasse und in den Fachstellen für pflegende Angehörige im Nürnberger Land erfahren Sie, welche Art der Pflege für Sie am geeignetsten ist. Erkundigen Sie sich, ob ambulante Pflegedienste , die neben Pflegeleistungen auch hauswirtschaftliche und soziale Betreuung anbieten, die bessere Wahl wären. Zudem können Sie den Menü- Bringdienst „Essen auf Rädern“ in Anspruch nehmen, welcher Sie täglich mit warmen und frischen Mahlzeiten versorgt. Oder vielleicht sagt Ihnen das Angebot der Tagespflege zu, bei der Sie mehrere Tage in der Woche tagsüber eine Einrichtung besuchen, aber am Abend wieder zuhause sind. Dort erhalten Sie nicht nur professionelle Pflege und Versorgung, sondern können mit Altersgenossen unterhaltsamen Freizeit- und Beschäftigungs­ möglichkeiten nachgehen. Daneben bietet die Kurzzeitpflege eine willkommene Alternative für alle Beteiligten, die zur Überbrückung eines fest umrissenen Zeitraums Unterstützung benötigen. Sie ist sowohl Entlastung für pflegende Angehörige als auch Abwechslung für Pflegebedürftige, die vorübergehend nicht zuhause versorgt werden können. Darüber hinaus stehen Ihnen unterschiedliche stationäre Pflege- einrichtungen zur Auswahl. Wichtige Kriterien sind zum einen die Entfernung zur Familie und zum anderen das Leistungsangebot und die Lebensqualität in der Einrichtung. So ist die Höhe der Kosten für eine stationäre Pflegeeinrichtung von mehreren Rahmenbe­ dingungen abhängig. Diese wären einerseits die Ausstattung und die Lage des Pflegeheims und andererseits der Pflegegrad , in den Sie eingestuft wurden. Die Pflegeversicherung kann Sie in vielerlei Hinsicht unterstützen. Informieren Sie sich sorgfältig, welche Betreuungs­ maßnahmen zum Leistungsspektrum der Versicherung gehören. Wichtig ist außerdem, welche Voraussetzungen für entsprechende 36 Hilfe und Unterstützung

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