Ein Leben lang zu Hause wohnen im Nürnberger Land

Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkun­ dige Beratung hinzuziehen. Mit einem Wohnraumberater können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten ver­ schaffen und mit der Planung beginnen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maß­ nahmen wichtig. Denn Pflegekassen unterstützen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige Programme Leistungen Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen Bayerisches Wohnbauförderprogramm a) Schaffung von Eigenwohnraum durch Neubau, Änderung, Erweiterung oder Erst- und Zweiterwerb ■ ■ Darlehen mit Zinssatz von 0,5 Prozent, Lauf­ zeit 15 Jahre, anschließend wird der Zinssatz an den Kapitalmarktzins angepasst. ■ ■ Haushalte mit Kindern erhalten einen Zuschuss von 2.500 Euro je Kind , Darlehen bei Bau und Ersterwerb max. 30 Prozent, bei Zweiterwerb max. 40 Prozent der förder­ fähigen Kosten Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Franz-Josef-Strauß-Ring 4 80539 München Telefon: 089 2192-02 Fax: 089 2192-13350 E-Mail: poststelle-obb@stmi.bayern.de Internet: www.wohnen.bayern.de b) Anpassung von Wohnraum an die Behinderung (Umbau) ■ ■ Menschen mit Behinderung erhalten bei Umbau einen Zuschuss bis zu 10.000 Euro, Zins- und tilgungsfrei, einmaliger Verwaltungs­ kostenbeitrag von 1,0 Prozent Einkommensgrenze: Art.11 BayWoFG Antrag vor Baubeginn beim zustän­ digen LRA, der kreisfreien Stadt (bei Mietwohnraum Antragstellung durch den Vermieter) Bayerisches Zinsverbilligungs­ programm, BayernLabo Neubau, Erst- und Zweiterwerb mit Bindungsfrist ■ ■ Darlehenshöhe beträgt 30 Prozent der Gesamtkosten; nicht weniger als 15.000 Euro ■ ■ Zinssatz ca. 1 Prozent unter banküblichen Konditionen ■ ■ Diese Leistungen können mit Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz ( BayWoFG) kumuliert beantragt werden Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) Brienner Straße 22 80333 München Telefon: 089 2171-08 Fax: 089 2171-600388 E-Mail: bayernlabo@bayernlb.de Internet: www.labo-bayern.de Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit. Falls später weitere Umbauten benötigt werden sollten, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst ermöglichen oder erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürftigen beziehungsweise die Pflege­ person verringern. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barrierefreiheit und Selbstständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Wohnung nachdenken. Die Pflegeversicherung bezuschusst auch den Seni­ orenumzug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme der „Wohnraumanpassung für Senioren“. Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht Weitere Informationen bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie direkt bei der Beratungsstelle Barrierefreies Bauen der Bayeri­ schen Architektenkammer, Telefon: 089 13988080 oder unter www.byak.de © Stefan Kunert / Colourbox 30 Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten

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