FINANZIERUNGS- UND FÖRDERMÖGLICHKEITEN Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einem Wohnraumberater können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maßnahmen wichtig. Denn Pflegekassen unterstützen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit. Falls später weitere Umbauten benötigt werden, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst ermöglichen, erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürftigen beziehungsweise die Pflegeperson verringern. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1. Finanzielle Fördermöglichkeiten In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Förderprogramme und Bewilligungskriterien. Deshalb sollten Sie sich unbedingt vor Baubeginn nach einer Förderung durch Ihr Bundesland oder durch Ihre Kommune erkundigen. Weitere Informationen bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie bei der Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer, Telefon: 089 13988080 oder unter: www.beratungsstelle-barrierefreiheit.de. Programme Leistungen Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen Bayerisches Wohnbauförderprogramm a) Schaffung von Eigenwohnraum durch Neubau, Änderung, Erweiterung oder Erst- und Zweiterwerb ■ Darlehen mit Zinssatz von 0,5 Prozent, Laufzeit 15 Jahre, anschließend wird der Zinssatz an den Kapitalmarktzins angepasst. ■ Haushalte mit Kindern erhalten einen Zuschuss von 7.500 Euro je Kind, Darlehen bei Bau und Ersterwerb max. 30 Prozent, bei Zweiterwerb max. 40 Prozent der förderfähigen Kosten Einkommensgrenze: Art.11 BayWoFG Antrag vor Baubeginn beim Landratsamt Nürnberger Land – Wohnungsbauförderung Waldluststraße 1 91207 Lauf a. d. Pegnitz einreichen. Für Information und Beratung wenden Sie sich an Herrn Funk, Telefon: 09123 950 6419 (E-Mail: k.funk@nuernberger-land.de) oder Herrn Schönfelder, Telefon: 09123 950 6418 (E-Mail:j.schoenfelder@nuernberger-land.de) Internet: www.nuernberger-land.de/ serviceleistungen/wohnraumfoerderung Bei Mietwohnraum Antragstellung durch den Vermieter vor Baubeginn bewilligen. b) Anpassung von Wohnraum an die Behinderung (Umbau) ■ Menschen mit Behinderung erhalten bei Umbau einen Zuschuss bis zu 10.000 Euro (Bagatellgrenze: 1.000 Euro), in Form eines zins- und tilgungsfreien Darlehens, das sich nach fünf Jahren in den Zuschuss umwandelt, einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 1,0 Prozent Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm, BayernLabo Neubau, Erst- und Zweiterwerb mit Bindungsfrist ■ Darlehenshöhe beträgt 30 Prozent der Gesamtkosten; nicht weniger als 15.000 Euro ■ Zinssatz hängt von der Kapitalmarktzinsentwicklung ab ■ Diese Leistungen können mit BayWoFG kumuliert beantragt werden Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) Brienner Straße 22 80333 München Telefon: 089 2171-08 Fax: 089 2171-600388 E-Mail: info@bayernlabo.de Internet: www.labo-bayern.de © Robert Kneschke/ AdobeStock 27 Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
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