Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Nürnberger Land

Pflegegrade Pflegegeld (seit dem 01.01.2024) Pflegesachleistung (seit dem 01.01.2024) Kurzzeitpflege (pro Jahr) Tages- und Nachtpflege (teilstationär) Vollstationäre Pflege Pflegegrad 1 125 Euro Pflegegrad 2 332Euro 761 Euro 1.774 Euro 689 Euro 770 Euro Pflegegrad 3 573 Euro 1.432 Euro 1.774 Euro 1.298 Euro 1.262 Euro Pflegegrad 4 765 Euro 1.778 Euro 1.774 Euro 1.612 Euro 1.775 Euro Pflegegrad 5 947 Euro 2.200 Euro 1.774 Euro 1.995 Euro 2.005 Euro Quelle: Bundesministerium für Gesundheit; Angaben ohne Gewähr; mehr Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie auch online in der Broschüre des Bundesministeriums, die Sie kostenlos bestellen können: www.bundesgesundheitsministerium.de Hinweis: Pflegebedürftige erhalten monatlich einen Entlastungsbetrag von 125 Euro zur Erstattung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege sowie Tages-/Nachtpflege, außerdem für besondere Angebote der Pflegedienste sowie nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (z. B. Betreuung, Entlastung Pflegender oder Pflegebedürftiger). Begrenzung des pflegebedingten Eigenanteils in der vollstationären Pflege Am 1. Januar 2022 wurde eine Zuschussregelung für pflegebedingte Eigenanteile eingeführt. Je länger eine pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim lebt, desto geringer soll ihr pflegebedingter Eigenanteil in der stationären Langzeitpflege sein. So erhalten Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 einen Leistungszuschlag in Höhe von 15 Prozent. Pflegebedürftige, die seit mehr als 12 Monaten vollstationäre Leistungen beziehen, bekommen einen Leistungszuschlag in Höhe von 30 Prozent (siehe Tabelle). Bereits vorhandene Versorgungszeiten werden angerechnet. Pflegebedürftige mit vollstationärer Pflege Seit dem 1. Januar 2024 ab dem 1. Monat 15 mit mehr als 12 Monaten 30 mit mehr als 24 Monaten 50 mit mehr als 36 Monaten 75 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Landespflegegeld Bayern Die Bayerische Staatsregierung investiert 400 Millionen Euro, damit Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 zusätzlich 1.000 Euro pro Jahr bekommen. Über diesen Betrag kann die pflegebedürftige Person frei verfügen. Hierzu muss lediglich ein einmaliger Antrag bei der Landespflegegeldstelle in München gestellt werden. Das Online-Formular und nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.landespflegegeld.bayern.de Pflegearten Nicht nur Unfälle und Krankheiten, sondern auch altersbedingte körperliche und psychische Beeinträchtigungen, können zu erheblichen Problemen bei der Alltagsbewältigung führen. Ganz im Interesse der Betroffenen gibt es verschiedene Pflegearten, die zu Hause oder in einer professionellen Einrichtung genutzt werden können. Ob Sie als pflegebedürftige Person in den eigenen vier Wänden von einem Angehörigen oder einer ausgebildeten Pflegekraft versorgt werden oder ob Sie eine stationäre Einrichtung besuchen, hängt in erster Linie von Ihrer Entscheidung ab. Dabei kommen verschiedene Faktoren ins Spiel, wie der Grad der Pflegebedürftigkeit, die Höhe der Pflegekosten und die bauliche Beschaffenheit der eigenen Wohnung. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie sich über die unterschiedlichen Möglichkeiten informieren und beraten lassen. Durch die Pflegeberater Ihrer Krankenkasse und in den örtlichen Beratungsstellen, wie den Fachstellen für pflegende Angehörige, erfahren Sie, welche Art der Pflege für Sie am geeignetsten ist. Erkundigen Sie sich, ob ambulante Pflegedienste, die neben Pflegeleistungen auch hauswirtschaftliche und soziale Betreuungsangebote anbieten, die bessere Wahl wären. Zudem können Sie „Essen auf Rädern“ in Anspruch nehmen, das Sie täglich mit warmen und frischen Mahlzeiten versorgt. 32 Hilfe und Unterstützung © Monkey Business/AdobeStock

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