Größe entfällt. Die folgenden durchschnittlichen Richtgrößen für Wohnungen wurden unter Einbeziehung der Richtlinie VDI 6000 Blatt 1 und DIN 18040-2 erstellt:* ■ für eine Person circa 45 bis 50 Quadratmeter, ■ für zwei Personen circa 60 Quadratmeter oder zwei Wohnräume, ■ für drei Personen circa 75 Quadratmeter oder drei Wohnräume, ■ für vier Personen circa 85 bis 90 Quadratmeter oder vier Wohnräume, ■ sowie für jedes weitere Familienmitglied ca. 10 Quadratmeter oder ein Wohnraum mehr. *Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Ein Balkon, eine Terrasse oder eine Loggia steigern nicht nur den Wohnwert, sie ermöglichen den Aufenthalt im Freien auch bei stark eingeschränkter Mobilität. Auch hier sind ein paar Grundregeln zu beachten. Um einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten, sollte die Balkontüre mindestens 90 Zentimeter breit sein. Ideal wäre ein schwellenloser Übergang, damit keine Bewegungseinschränkungen entstehen. Des Weiteren ist eine Freifläche von 1,50 x 1,50 Meter notwendig (DIN 18040-2). Beratungsstelle Barrierefreiheit Bayerische Architektenkammer Folgende kostenfreien Beratungen der Architektenkammer zur Barrierefreiheit können in Anspruch genommen werden: ■ allgemeine Informationen zur Barrierefreiheit ■ individuelle Erstberatung zu konkreten Projekten ■ Orientierung im Anbietermarkt Beratungstermine können telefonisch, per E-Mail, Video oder schriftlich über das Kontaktformular vereinbart werden. Die nächsten Termine vor Ort finden Sie aktuell im Internet, unter: www.beratungsstelle-barrierefreiheit.de/standorte/standort/ nuernberg.html Die erste Anmeldung erfolgt immer über die Telefonzentrale in München. Beratungstelefon: 089 139880-80 (Erreichbarkeit von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr) Adresse: Bayerische Architektenkammer Auf AEG Muggenhofer Straße 135, 90429 Nürnberg E-Mail: info@beratungsstelle-barrierefreiheit.de Beratungstermine: www.beratungsstelle-barrierefreiheit.de/ termine/beratungstermine.html Kontaktformular: www.beratungsstelle-barrierefreiheit.de/ ueber-uns/kontakt.html Wohnraumanpassung Eine Wohnraumanpassung soll Ihnen oder Ihren Angehörigen das selbstständige Leben in Ihrem Zuhause erleichtern, sowohl im Alter als auch bei Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. In zahlreichen Lebenssituationen wird der Verbleib in der eigenen Wohnung ohne Wohnraumanpassung schwierig. Beispielsweise werden mit der Zeit Stufen und sanitäre Anlagen zum Problemfall. Deshalb müssen Sie nicht zwangsläufig ans Umziehen denken. Mit rechtzeitigen Umbaumaßnahmen in der Wohnung können Sie die Bewältigung des Alltags vereinfachen und somit Ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität fördern. Dafür sorgt zum Beispiel die Installation eines Treppenlifts oder die rutschsichere Ausstattung der Stufen im Treppenhaus. Mehr Sicherheit bietet auch die Anbringung von gut erkennbaren Haltegriffen und Stützstangen oder die Installation von Bewegungsmeldern für den nächtlichen Weg zur Toilette. Allgemein sollte darauf geachtet werden, dass alle Stolperfallen in den Wohnräumen beseitigt werden. Der Einbau von gut erreichbaren Lichtschaltern, das Absenken von Hängeschränken in der Küche und der Umbau der Wanne zu einer stufenlosen Dusche sind ebenso hilfreiche Maßnahmen für den alltäglichen Bedarf in den eigenen vier Wänden. © contrastwerkstatt/AdobeStock 7 Allgemeine Einführung
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