Ein Leben lang zu Hause wohnen im Vogelsbergkreis

19 Alter und Technik – Altersgerechte Assistenzsysteme „Ambient Assisted Living“ (AAL) steht für Konzepte, Produkte und Dienstleistungen, die neue Technolo- gien in den Alltag einführen, um die Lebensqualität für Menschen in allen Lebensphasen, vor allem im Alter, zu erhöhen. Ins Deutsche übersetzt, steht AAL für Altersgerechte Assistenzsysteme für ein gesundes und unabhängiges Leben. Die AAL-Tech- nologie wird sowohl zur Steigerung der Lebensqua- lität, zum sparsamen Energiemanagement als auch für ein komfortables, selbstständiges Leben im häuslichen Umfeld angewandt. Die häufigsten Anwendungsbeispiele liegen im Bereich Sicherheit, Komfort und Unterhaltung: • automatische Abschaltung des Herdes bei Abwesenheit • Überwachung von Häusern und Wohnungen, Schutzmaßnahmen gegen Einbrüche • individuelle Beleuchtungs-, Raumtemperatur- oder Musiksteuerung • Steuerung von Lampen, Heizungen und anderen Elektrogeräten mit dem Smartphone • automatisches Öffnen und Schließen von Rollläden • intelligente Rauchmelder informieren bei Brandverdacht auch Verwandte oder Nachbarn • Eingangsüberwachung mit Türöffnung • Klingel mit optischem Signal • ferngesteuerte Türöffnung • automatische Flurbeleuchtung Die Anwendungen sind einfach zu beherrschen und können nahezu unauffällig in den Alltag einge- bunden werden. Die Systeme werden an die spe- zielle Lebenssituation der betroffenen Personen angepasst und können bei Bedarf verändert oder erweitert werden. Hausnotruf Der Hausnotruf ist ein Hilfsmittel, das alleinstehen- den Menschen ein hohes Maß an Sicherheit bietet. Bei einem Sturz oder plötzlicher Übelkeit kann über den Hausnotruf schnelle Hilfe herbeigerufen werden. Auf dem Markt gibt es unterschiedliche Systeme, die Funktionsweise der Hausnotrufgeräte ist immer dieselbe: Dabei trägt man einen kleinen Funksender bei sich, der mit einer Notrufzentrale verbunden ist. Wird der Knopf gedrückt, ruft die Zentrale zu Hause an und meldet sich über einen speziellen Lautspre- cher, der ebenfalls zum System gehört. Falls dabei keine Antwort gegeben wird, benachrichtigt die Notrufzentrale Angehörige oder Nachbarn, die vorher festgelegt wurden. Die Kostenübernahme kann bei Vorliegen eines Pflegegrades über die Pflegekasse erfolgen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch das Sozialamt infrage kommen. © GrafKoks - stock.adobe.com © M&S Fotodesign - Fotolia

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