Ein Leben lang zu Hause wohnen im Vogelsbergkreis

Umbaumaßnahmen – Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten 24 Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht Programme Leistungen Quellenverweis/Bemerkung/ weitere Informationen Landesprogramm Barrierefreie Umbaumaßnahmen Landeszuschüsse für behinderten­ gerechte Umbauten von selbst genutztem Wohnraum Weitere Informationen bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie direkt bei der Beratungsstelle Wohnraumförderung in der Kreis- verwaltung, Telefon: 06641/977-1145 oder unter www.vogelsbergkreis.de/ Amt-fuer-Bauen-und-Umwelt KfW Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) Ab 0,75 % effektiver Jahreszins, bis zu 50.000 € Kreditbetrag pro Wohneinheit www.kfw.de/inlandsfoerderung/ Privatpersonen/ Bestandsimmobilien/ Barrierereduzierung/ Hotline: 0800 539 9002 für Eigen- tümer, Mieter und Vermieter KfW Altersgerecht Umbauen – Investitions­ zuschuss (455) Bis zu 12,5 % der förderfähigen Kosten maximal 6.250 € pro Wohneinheit (bei Kombination von Maßnahmen Barriere- reduzierung/Einbruchschutz) Modernisierung von Mietwohnungen der Wohnungsgesellschaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse Zinsverbilligtes Darlehen Wohnraumförderungsgesetz, Hessisches Ausführungsgesetz zum Wohnraumfördergesetz (HAGWoFG) www.wibank.de Pflegekassen Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Pro Maßnahme bis zu 4.000 € (bis 16.000 € wenn mehrere Anspruchs­ berechtigte zusammen wohnen). Gefördert werden Maßnahmen der Anpassung des Wohnumfelds an die besonderen Belange des Pflege- oder Betreuungsbedürftigen, z. B. Badum- bau, Türverbreiterungen, fest instal- lierte Rampen und Treppenlifte usw. Die Leistung ist unabhängig von Einkommen und Vermögen. Das Bundesgesundheits­ ministerium bietet online Broschüren zur Pflege- und Krankenversicherung www.bmg.bund.de Rentenversicherungs­ träger Agentur für Arbeit Erhaltung der Selbstständigkeit und der Arbeitskraft Zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung. www.de utsche- rentenversicherung.de Berufsgenossenschaften Beschaffung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung • bei Umbaumaßnahmen bis zu 100 % • bei Neubau zinsgünstiges Darlehen in angemessener Höhe Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber nach der für Sie zuständigen Berufsgenossen- schaft Stiftungen Je nach Stiftungszweck, hier: selbstständige Lebensfüh- rung • individuelle Förderung • Geldspenden/Beihilfen www.stiftungsindex.de Sozialhilfe Zuschuss im erforderlichen Umfang in Abhängigkeit von Einkommen und Vermögen Erkundigen Sie sich beim Amt für Soziale Sicherung der Kreis­ verwaltung Telefon: 06641 977-0 Die Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Geringfügige Änderungen sind möglich.

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