Ein Leben lang zu Hause wohnen im Vogelsbergkreis

Allgemeine Einführung 3 In der eigenen Wohnung sollte sowohl die ungehin- derte Erreichbarkeit der Räume als auch die unein- geschränkte Nutzbarkeit der Alltagsgegenstände gewährleistet sein. Bei Bedarf können Wohnung oder Eigenheim mit gezielten Umbaumaßnahmen senioren- oder behindertengerecht und barriere- frei umgestaltet werden. Ziel einer Wohnrauman- passung ist in erster Linie der Erhalt oder die Wie- dergewinnung der eigenständigen Lebensführung sowie die Verbesserung der Wohn- und Lebens- qualität. Während Sie im Eigenheim bei allen Maß- nahmen freie Hand haben, sollten Sie als Mieter oder Mieterin Ihre Pläne mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin vorab besprechen. Sie können die Zustimmung zu baulichen Veränderungen ver- langen. Vielleicht müssen Sie aber nach dem Ende des Mietverhältnisses den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Barrierefreies Wohnen Unter „Barrierefreiheit“ versteht man einen umfas- senden Zugang und uneingeschränkte Nutzungs- chancen aller gestalteten Lebensbereiche. Das Prinzip der Barrierefreiheit zielt darauf, dass bau- liche und sonstige Anlagen sowohl für Menschen mit Beeinträchtigungen als auch für Personen mit Kleinkindern oder für ältere Menschen in der allge- mein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Bei körperlichen Beeinträchtigungen kann die Bewältigung des Alltags oft schon dadurch erschwert werden, dass sich die Wohnung in einem oberen Stockwerk befindet. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber für alle Neubauten mit mehreren Stockwerken Fahrstühle als Teil des barrierefreien Wohnens vorgeschrieben. Bei der barrierefreien Wohnraumgestaltung ist vor allem darauf zu achten, dass alle Räume und Alltagsgegenstände ungehindert und gefahrlos genutzt werden können. Ein Bewegungsmelder, der das Licht selbsttätig ein- und ausschaltet, oder automatisierte Rollläden sind nützliche Hilfsmit- tel. Die Dusche im Badezimmer sollte möglichst ebenerdig sein. Griffe in Reichweite erleichtern außerdem das Duschen, Baden oder Waschen am Waschbecken. Barrierefrei ist nicht gleich behindertengerecht Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass es zwischen den Begriffen „barrierefrei“ und „behindertenge- recht“ einen Unterschied gibt. So ist eine Behinde- rung jeweils individuell zu sehen. Menschen mit Sehbehinderung haben andere Bedürfnisse als beispielsweise Personen, die querschnittsgelähmt und deshalb auf den Rollstuhl angewiesen sind. Beide Personengruppen haben Behinderungen, ein querschnittsgelähmter Mensch benötigt jedoch © mavoimages - stock.adobe.com Wir freuen uns Sie begrüßen zu dürfen! Parkstraße 10, 63679 Schotten 0 60 44 / 98 76 135 www.CaRe-Schotten.de - willkommen@CaRe-Schotten.de Täglich Frühstück *** Täglich wechselnder Mittagstisch (Mo - Sa 6,70 € - So 10,20 €) *** Torten aus hauseigener Konditorei *** Jeden Sonntag Frühstücksbuffet (vorherige Reservierung erforderlich) *** Feierlichkeiten bis 90 Personen (Geburtstag, Konfirmation, Kommunion, Firmenfeiern, etc. ) BeiunserhaltenSie kostenlosesW-LAN

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