Wegweiser für Seniorinnen und Senioren - Gut informiert älter werden in Lehrte!

Finanzielle Absicherung und Hilfen Beratungs- und Prozesskostenhilfe den bundesweiten Richtlinien an- geschafft werden. Weitere Informa- tionen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. Region S-Karte Mobil sein, das geht mit Bus und Bahn im Tarifgebiet des Großraum-Verkehr Hannover (GVH). Die Region S-Karte gibt es für Menschen mit geringem Einkommen. Wenn ältere Menschen zu ihrer Rente ergänzend Grundsicherung erhalten oder Hilfe zum Lebensunterhalt oder Hilfe zur Pflege in Anspruch genommen wird, sind sie anspruchsberechtigt. Die Region S-Karte erhalten Sie bei der Stadt Lehrte – Fachdienst Soziales. Vor Fahrtantritt erwerben Sie je nach Erfordernis die kostengünstige Monatskarte S oder die Tageskarte S. Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch bei: Region Hannover Telefon: 0511 616-21000 Telefonische Erreichbarkeit: Mo. + Fr. 9 – 12 Uhr Mi. + Do. 9 – 15.30 Uhr region-s-karte@regionhannover.de www.hannover.de Beratungs- und Prozesskostenhilfe Das Amtsgericht Lehr te nimmt u. a. die Anträge für Beratungs- und Prozesskostenhilfe entgegen. Amtsgericht Lehrte Schlesische Straße 1 31275 Lehrte Telefon: 05132 826-0 Telefax: 05132 826-130 agleh-poststelle@justiz. niedersachsen.de www.amtsgericht-lehrte.­ niedersachsen.de Eine kostenlose Broschüre zu den Themen Beratungshilfe, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe erhalten Sie beim Publikationsversand des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Nähere Informationen erhalten Sie als Download im Internet unter www.bmj.de. Kontakt zum Versandservice: Publikationsversand der Bundesregierung Postfach 481009 18132 Rostock Telefon: 030 182722721 Telefax: 030 18102722721 publikationen@ bundesregierung.de Beratungshilfe In erster Linie ist es die Aufgabe eines Rechtsanwaltes, Auskunft und Rat in Rechtsfragen zu erteilen. Jedoch kann sich nicht jeder Mensch eine Rechtsberatung leisten. Dann kann Beratungshilfe beantragt werden. Der Antrag kann mündlich oder schriftlich beim Amtsgericht Lehrte gestellt werden. Fällt die Entscheidung positiv aus, wird ein Berechtigungsschein ausgestellt. Jetzt können Sie einen Termin bei einem Rechtsanwalt ihrer Wahl vereinbaren. Weitere Informationen über die Antragsstellung sowie über mitzubringende Nachweise erhalten Sie beim Amtsgericht Lehrte. Prozess- und Verfahrenskostenhilfe Mit der Prozesskostenhilfe werden Personen finanziell unterstützt, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Kosten eines Gerichtsverfahrens zu tragen. Der Antrag muss bei dem Gericht gestellt werden, bei dem das Verfahren läuft oder laufen soll. Wird Prozesskostenhilfe gewährt, werden entweder die gesamten oder ein Teil der Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes übernommen. Wenn der geführte Prozess verloren wird, müssen die Kosten des gegnerischen Rechtsanwaltes selbst getragen werden. Hier greift die Prozesskostenbeihilfe nicht. 49

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