Wegweiser für Seniorinnen und Senioren - Gut informiert älter werden in Lehrte!

Zum einen kann das Schriftstück handschriftlich verfasst werden. Es muss mit Ort- und Datumsangabe versehen werden sowie mit Vor- und Nachnamen unterschrieben werden. In diesem Zusammenhang ermöglicht der Gesetzgeber Ehepaaren, ein gemeinschaftliches Testament, das für den Tod eines jeden Ehepartners gilt, entweder unter eigenhändiger oder notarieller Form zu verfassen. Es reicht aus, wenn ein Ehepartner das Testament handschriftlich anfertigt und es von beiden Ehepartnern mit Vor- und Zunamen unterschrieben wird. Das Testament kann gut sortiert zu Hause in der Dokumentenmappe verwahrt werden oder bei einer Notarin bzw. einem Notar offiziell hinterlegt werden. Zum anderen kann das Testament gemeinsam mit einer Notarin oder einem Notar erstellt werden. Das gebührenpflichtige Testament bietet den Vorteil, dass der Notar sachkundig berät und über die Wirksamkeit der geplanten Verfügung aufklärt. Das Testament wird beim Amtsgericht verwahrt. Bestattungsvorsorge Bereits zu Lebzeiten lässt sich die eigene Bestattung organisieren. Dazu wird mit einem Bestattungsunternehmen ein Vertrag geschlossen. Hiermit lässt sich verbindlich Einfluss auf den Ablauf und die Gestaltung der Beerdigung nehmen. Ebenso ist es denkbar, vorab die Grabpflege mit einer Friedhofsgärtnerei oder der Treuhandstelle für Dauergrabpflege zu vereinbaren. Die vorab gezahlten Geldleistungen werden auf einem Treuhandkonto hinterlegt. Die geschlossenen Verträge sind rechtsverbindlich und gelten über den Tod des Auftraggebers hinaus. 82 Erd-, Feuer-, See-, FriedWald - u. anonyme Bestattungen 31275 Lehrte 31319 Sehnde Burgdorfer Straße 35 Lehrter Straße 25 Tel. (05132) 28 48 Tel. (05138) 15 64 www.meinig-bestattungen.de Partner der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. ® BESTATTUNGSVORSORGE eine Sorge weniger

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