Seniorenwegweiser Leinfelden-Echterdingen

33 Wir wollen menschenwürdiges Sterben verwirklichen helfen und die letzte Lebensphase nach Möglichkeit in der gewohnten Umgebung mittragen. Wir kommen, wenn wir gerufen werden. Katrin Schlegel Mobil: 0151 14869427 7.11 S pezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) Diese spezielle Versorgung richtet sich an Patienten mit schwerwiegenden Symptomen, die durch die allgemeine Palliativversorgung nicht zufriedenstellend gelindert werden können. Dies kann beispielsweise eine Schmerztherapie mit einer speziellen Schmerzpumpe sein. SAPV kann durch den Hausarzt oder in der Anfangszeit durch das Krankenhaus verordnet werden. Zusätzlich zu ihrer Grundversorgung erhalten die Patienten dann eine Betreuung durch besonders erfahrene Palliativärzte und Palliativpflegekräfte. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der Koordinationsstelle SAPV des Landkreises Esslingen: Kontakt Claudia Schmolke-Bohm Eichenbrunnenweg 7, 73760 Ostfildern-Ruit Tel.: 0711 4488-18320, Fax: 0711 4488-18329 E-Mail: sapv@medius-kliniken.de 7.12 G epflegt – außerklinische Intensivpflege und Heimbeatmung Die Versorgung von Menschen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen außerhalb des Krankenhauses wird als außerklinische Intensivpflege bezeichnet. Häufig besteht auch die Notwendigkeit einer künstlichen Beatmung (invasiv/non-invasiv), wenn eine Entwöhnung von den Beatmungsgeräten (Weaning) in der Klinik nicht erfolgreich verlaufen ist. Intensivpflegedienste übernehmen rund um die Uhr (24 Stunden) die Pflege und Überwachung der Patienten zuhause (1 : 1 Heimbeatmung) oder auch in einer Wohngemeinschaft. Für die pflegerische Versorgung werden unsererseits ausschließlich Pflegefachkräfte mit intensivpflegerischen Zusatzerfahrungen eingesetzt. Die Pflege und Therapie erfolgt dabei in enger Abstimmung mit Fachärzten oder dem Hausarzt. Kontakt Friedrich-List-Straße 40, 70771 Leinfelden-Echterdingen Tel.: 0711 3890888, Fax: 0711 389 08 87 E-Mail: info@ge-pflegt.de 7.9 Fahrdienst für Menschen mit erheblicher Mobilitätseinschränkung (Mobilitätshilfe) Menschen mit Behinderung können am Fahrdienst für Menschen mit erheblicher Mobilitätseinschränkung teilnehmen, soweit bei ihnen das Merkzeichen „aG“ oder die Merkzeichen „G“ und „H“ festgestellt sind und sie wegen der Schwere oder der Art ihrer Behinderung keine öffentlichen Nahverkehrsmittel benutzen können. Zur Vermeidung einer Doppelleistung erhalten die Fahrdienstberechtigten, die aufgrund ihrer Behinderung eine KfZ-Steuerermäßigung bzw. -befreiung beanspruchen, die Hälfte des Betrages. Diese freiwillige Leistung des Landkreises Esslingen ist einkommensabhängig und zweckgebunden. Landratsamt Esslingen Amt für besondere Hilfen Pulverwiesen 11, 73726 Esslingen Tel.: 0711 3902-0 Anträge erhalten Sie bei den Bürgerämtern und im Amt für soziale Dienste. 7.10 Hospizgruppe Leinfelden-Echterdingen Wir begleiten Schwerkranke, Sterbende und ihre Angehörigen unabhängig von konfessioneller Bindung. Wir wurden auf die Begleitung vorbereitet und arbeiten ehrenamtlich. Die Beachtung der Schweigepflicht und Diskretion sind für uns eine Grundvoraussetzung. Unsere Aufgabe sehen wir darin, Patienten und ihre Angehörigen zu unterstützen. Wir sind jedoch kein Ersatz für Pflegekräfte und Haushaltshilfen. Begleiten bedeutet für uns: ¾ ¾zuhören ¾ ¾miteinander schweigen ¾ ¾miteinander reden ¾ ¾einfach nur da sein ¾ ¾beraten ¾ ¾entlasten und helfen © DedMityay - stock.adobe.com

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